Mitglied inaktiv
Hallo,meine Frage ist etwas umfangreicher und ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen.Zu den Fakten(betrifft eine Freundin). Sie ist in einem Kindergarten seit 1,5 Jahren beschäftigt und seit Dezember hat sie die Position als stellvertretende Leitung übernommen.Ihr Arbeitsvertrag wurde nicht geändert als sie die Stellvertretung annahm(aus Zeitmangel so sagt es der Chef) Sie hat aber für diese Position knapp 300 euro auch nachweislich laut Verdienstabrechnung erhalten. Jetzt mit Abgabe des Beschäftigungsverbotes da sie Risikoschwanger ist,wurde ihr ans Herz gelegt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben,und es wurde gesagt das sie ab jetzt nur noch das Erziehergehalt erhält.Meine Freundin ist hin und her gerissen und weiss nicht was jetzt richtig ist,ob sie weiter auf ihr volles Gehalt zählen kann oder wirklich mit weniger Geld rechnen muss. lieben Dank
Hallo, warum sollte sie das unterschreiben? Sie erhält ihr Gehalt voll weiter. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein das darf nicht sein und sie soll sich blos nicht drauf einlassen. Sie hat Kündigungsschutz und der AG MUSS das volle gehalt weiter bezahlen
Ähnliche Fragen
Hallo, ich arbeite jetzt als Allroundkraft in einer Firma und mache dort die komplette Admin. Bin ab dem 16.04.04 in MuSchu, Et ist Anfang Juni. Habe mit dem Chef geklärt, dass ich meinen Resturlaub aus 2003 und den Urlaub aus2004 hintenranhänge, schriftlich vereinbart. Wenn ich dann noch 2 Monate Elternzeit hintenranhängen möchte, ist das ...
Hallo Frau Bader. Ich ahb da mal eine sehr wichtige Frage und zwar bekomm ich seit 2 Monaten weniger Gehalt vom Arbeitgeber, frage ich nach warum, sagt mir jeder etwas anderes :-( Zu meiner Geschichte: Ich hatte 05 und 06 je eine FG, mit langen KKH Aufenthalten, schweren Depressionen und einem Suizitversuch (dadurch leider so einige Arbeitsa ...
Hallo Frau Nicola Bader , Ich bin seit 2 Wochen krank geschrieben vom Arzt . Ich arbeite in Monat 140 Stunden . Habe durch diese Stunden nicht erreich aber für den Ausgleich wurde mir von meinen Urlaub abgezogen. Habe aber trotzdem 240 Euro weniger brutto bekommen. Ist das rechtlich erlaub? Was soll ich ihrer Meinung nach machen ? MfG Lavin
Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. -Ich bin während meiner Elternzeit erneut im Dez 24 schwanger geworden -Erneute Arbeitsaufnahme in meinem alten Beruf im Januar 25 auf Basis 95% -Reduzierung der Stunden im April auf 60% -Beschäftigungsverbot Mitte April 25 -Aktuell bekomme ich das 60% Geha ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes