Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

darf Arbeitgeber das machen?

Frage: darf Arbeitgeber das machen?

xeliara

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte nach der Geburt meines Sohnes im Dezember 2016 21 Monate Elternzeit beantragt, diese habe ich mit Einverständnis meines Arbeitgebers bis einschließlich 31.12 2016 verlängert. Dieses Einverständnis habe ich schriftlich. Ursprünglich war abgemacht, dass der Arbeitgeber mich danach wieder in Teilzeit einstellt. Nach einem Gespräch mit ihm und den von mir angegebenen Zeiten, kam nun ein Brief, in dem er von mir verlangt wieder in meinen alten Arbeitsvertrag mit Vollzeit einzusteigen. Nach langem abwägen haben wir auch mögliche Betreuungszeiten für diesen Fall gefunden. Meine Frage ist nun, kann der Arbeitgeber mir andere Arbeitszeiten aufdrücken als diese vorher waren? Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit, ich arbeite seit über drei Jahren im Betrieb, dieser hat aber weniger als 15 Mitarbeiter. Kann mir mein Arbeitgeber mit der Begründung, dass er mit meinen möglichen angegebenen Arbeitszeiten nicht planen kann, Teilzeit verwehren? Vielen Dank X.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Einen Anspruch auf TZ haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 An hat u keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. 2. Ansonsten richten sich die Arbeitszeiten nach dem Arbeitsvertrag, ansonsten nach dem, was vorher war Liebe Grüße NB


cube

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Du meinst bis 2018 verlängert, oder? Hast du die Zustimmung zur Teilzeit schriftlich oder gab es Zeugen bei der mündlichen Zusage? Arbeitszeiten kann der Ag nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Zeiten verändern. Also wenn im Vertrag steht "von 8-18 Uhr" und du hast bisher innerhalb dieser Zeit von 9-17 Uhr gearbeitet, darf der AG verlangen, daß du in Zukunft von 8-16 Uhr arbeitest. Er darf aber nicht verlangen, das du plötzlich schon um 7 Uhr anfängst. Er kann TZ ablehnen, wenn betriebliche und/oder organisatorische Gründe dagegen sprechen. Genau so kann er der Tz grundsätzlich zustimmen, Wunschzeiten aber ablehnen, wenn diese nicht mit betrieblichen Belangen vereinbar sind.


xeliara

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Natürlich meinte ich 2018. Hab ich mich vertan. Ich habe im Vertrag keine täglichen Arbeitszeiten sondern nur eine Wochensumme (37,5).


cube

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Im Vertrag muß doch aber irgendetwas stehen bzgl. des Zeitraumes in dem diese Stunden abgeleistet werden müssen/sollen? Also von Montag bis Freitag/Samstag/Sonntag und irgendein täglicher Zeitraum (zwischen 6 und 18 Uhr zB). Hat der AG keine Arbeitszeit festgelegt, gilt die betriebsübliche Arbeitszeit. Innerhalb dieser kann er dich dann einsetzen, wie es den betrieblichen Belangen entspricht. Er kann aber nicht hingehen, und zB dich ganz anders arbeiten lassen, als es alle anderen MA´s tun, es also nicht betriebsüblich ist.


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