Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Brille-Kindergarten-Versicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Brille-Kindergarten-Versicherung

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, im Kindergarten meiner Tochter hat ein Junge anscheinend eine Leidenschaft entdeckt, er "knackt" die Brillen anderer Kinder. Leider hat er diesmal die meiner Tochter erwischt, er hat sie ihr vom Gesicht abgenommen (klugerweise hat sie sich nicht gewehrt, weil das Kind ein rechter Schläger ist). Meines Erachtens ist das ein Fall für die Haftpflicht der KIGAS. Jetzt behauptet aber die Leitung, ich solle mich an die Haftpflicht des Verursachers wenden, ihre Versicherung würde den Schaden nicht übernehmen. Das finde ich reichlich komisch. In meinem KIGA-Vertrag steht wörtlich: "Die Unfallversicherung kommt für die Heilbehandlung und die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Hilfsmittel (z.B. Brille) auf, solange dem Schadensverursacher (Träger, Fachkraft, anderes Kind) kein Vorsatz nachgewiesen werden kann." Ich meine inwieweit kann man einem Kind Vorsatz nachweisen? Oder wäre es möglich, dass der KIGA garkeine Haftpflichtversicherung hat (weil von Unfallvers. die Rede ist)? Und ist eine solche Einrichtung nicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung verpflichtet? Es ist jetzt leider schon die dritte Brille in dem KIGA dieses Jahr... Ich finde es nicht rechtens das auf die Versicherung des Kindes abzuschieben, zumal man auch garnicht davon ausgehen kann, dass jeder eine private Haftpflicht besitzt. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. Daisy P.S. der Betrag für den Ersatz der Brille (weil leider nicht reparierbar) ist leider nicht gerade geringfügig, so dass ich ihn nicht einfach so selbst tragen kann.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, keine Verjährung in dem Alter! Der KiGa soll Ihnen die Daten der Versicherung geben und Sie wenden sich selber dahin! Gruß, NB


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Kinder unter 7 sind nicht schuldfähig. Somit fällt auch der Vorsatz weg. Viele Grüße Désirée


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