Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Brauche dringend Hilfe - Sohn soll wegen Rückstellung Kitaplatz verlieren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Brauche dringend Hilfe - Sohn soll wegen Rückstellung Kitaplatz verlieren

Brinarina81

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Sehr geehrte Frau Bader. Unser Sohn wird nächsten Monat 6 Jahre und wäre eigentlich dieses Jahr ind ie Schule gekommen. Er hat seit dem 2. Lj. im Dorfkindergarten (der einzige im Umkreis von über 5 Kilometern) einen Platz, sowie eine Integrative Begleitung. Wegen seines Bedarfs an Logopädie und seiner vielen Krankheiten war er lange etwas "zurück" gegenüber den anderen Kindern. Dies hat sich zwar jetzt geändert, trotzdem sind 3 Psyschologen unabhängig, inklusive der Schulleitung, der Meinung das der Kleine ein Jahr später besser in die SChule sollte. Die Rückstellung haben wir mit positiven Bescheid bereits schriftlich. Unser Kindergarten hat auch ein anders Kind das zurück gestellt wurde mi tunserem Sohn nur 2 Wochen vorher fest zugesagt, das er den Platz behalten kann. Unseren Kita Platz haben wir noch nicht gekündigt. Bei dem anderne Kind war nicht absehbar das er zurück gestellt wurde. Bei unserem Sohn jedoch war es absehbar. Außer dem Kindergarten sah dies jeder so. Kita hat aber immer alles schriftlich erhalten und ich kann auch nachweisen das diese wussten das wir eine Rückstellung anstreben (dies geschah zuvor immer mündlich, schriftlich zuletzt am 05.02.2017 per Mail). Nun will der Kindergarten unseren Sohn im letzten Jahr nicht mehr begleiten mit der Begründung das sie ihn nicht mehr fördern könnten (scheint ein Standard Spruch zu sein) und sie eh überfüllt wären, bzw. kein Platz hätten, nehmen aber fleißig neue Kinder auf. Kita Leitung bekam Rückstellung direkt schriftlich per Mail. Als diese dann uns schriftlich mitteilte das eventuell kein Platz wäre, ging ich zunächst mündlich an den Bürgermeister (den wir gut kennen) und habe diesen nun Anfang Januar schriftlich um Stellungnahme gebeten. Nun hat er mit der Leitung vereinbart das wir einen Gesprächstermin machen, wo mein Mann und ich dabei sein sollen. Erfahrungsgemäß ist das kein gutes Zeichen. Unser Sohn ist nicht aggressiv, hat eine IKraft und leider auch ADHS, bzw. kann sich nicht lange am Stück konzentrieren. Was können wir rechtlich tun? Darf die Kita ihn rauswerfen, wenn kein Platz mehr ist, obwohl wir nicht kündigen und er auch nicht die Gruppe stört oder so? Vielen lieben Dank. Ich habe wirklich Angst um meine Arbeit. Mein Mann und ich arbeiten ca. 80 Stunden in der Woche gesamt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt zum einen vom Bundesland an u von der Frage, welchen Status Ihr Sohn hat. Hier in RLP zB gibt es spezielle Kindergärten für die Förderung von Kindern, die eigentlich schulpflichtig sind. Ich weiß aber nicht, ob es verpflichtend ist, dort hin zu gehen. Wenn es diese Verpflichtung nicht gibt, hat die Gemeinde ein Problem - denn Sie haben Anspruch auf einen Platz. Liebe Grüße NB


cube

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Das wird sicher auch darauf ankommen, welches Bundesland und ob es ein privater oder städtischer KiGa ist. Je nach BL sind Regelungen zu rückgestellten Kindern mit Förderbedarf unterschiedlich. In NRW z.B.ist es nicht unüblich, das Förderkinder dann entweder in einen integrativen KiGa müssen oder eben an die Förderschule - also eben keinen Anspruch auf weitere Betreuung im bisherigen Regel-KiGa haben. Unabhängig davon kommt es auch darauf an, was in eurem Vertrag steht. Was ich aber nicht ganz verstehe (oder falsch verstanden habe?): die Kita schreibt euch, daß es evt ! keinen Platz mehr gäbe - darauf hin geht ihr direkt zum Bürgermeister. Habt ihr nicht erst mit der Kita-Leitung gesprochen? Wenn nicht, könnte ich mir gut vorstellen - gerade auf dem Dorf - das die Kita-Leitung einfach angefressen ist, weil ihr euch ohne vorheriges Gespräch an die höchste Instanz im Dorf gewendet habt. Mehr, als eben ein Gespräch vereinbaren, kann dieser doch gar nicht. Er darf doch sein Amt nicht ausnutzen, um der Kita-Leitung Vorschriften zu machen, um Freunden einen Gefallen zu tun. Ich verstehe definitiv eure Lage und Enttäuschung/Verzweifelung - aber wenn es so gelaufen ist, wie ich es verstanden habe, war das taktisch eher unklug. Aber Frau Bader kann euch da rechtlich sicher noch weiter helfen bzw. beraten.


roza_soza

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Hallo, das hängt tatsächlich sehr vom Bundesland, Träger etc ab. Kannst du dazu noch was sagen? Es kann durchaus sein, dass der Betrag nur bis zu dem Jahr geht, in dem das Kind eigentlich in die Schule kommen sollte. Ihr solltet meines Wissens natürlich trotzdem einen Anspruch auf einen Kita-platz haben, nur habt ihr eben keinen Anspruuch auf einen Platz in einer bestimmten Kita. Ich kenne mich nur in NRW etwas aus. Und hier kann es sein, dass die Kita keine Gelder mehr für die Zusatzkraft bekommt, wenn die Rückstellung nicht aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist bzw eben nicht mehr so viel. Das kann schon auch ein Grund für die Kita sein das Kind nicht weiter betreuen zu können. Sind denn die anderen Kinder, die aufgenommen werden, über drei? Alter spielt nämlich auch eine Rolle bei der Aufnahme, manchmal sind einfsch nur Plätze für U3 Kinder frei...


mellomania

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oder ist er einfach noch nicht reif für die Schule? Der Kindergarten kann tatsächlich die weitere Aufnahme ablehnen, da der Platz eben für neue Kinder gedacht ist und der Betreuungsschlüssel auch so gerechnet wird. in welchem Bundesland lebt ihr und was für ein Kindergarten ist es? Städtisch oder kirchlich? ich kann nur für BW sprechen; wenn ihr eine Überprüfung des sopäd Förderbedarfs gemacht habt und dies in einem Gutachten festgestellt wrude, könnte dein Sohn in einen Schulkindergarten gehen. geht aber eben nur, wenn das ganze schon angestoßen wurde. wenn nicht, Kontakt aufnehmen mit der zuständigen Grundschule. Die schreiben einen pädagogischen Bericht und schicken den zusammen mit eurem Antrag, bekommt ihr bei der Schule, ans zuständige Schulamt udn dann läuft die Überprüfung. wenn aber keine ausreichenden Defizite da sind, und er einfach nur Logo bekommt und einfach noch nicht reif ist, wird das Schulamt die Überprüfung nicht machen. Dann bleibt euch nur die Betreuung entweder in der Grundschulförderklasse, wenn die Schule sowas hat und einverstanden ist oder eine Tagesmutter


Mitglied inaktiv

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Hier müsste man wohl auch auf einen speziellen Kindergarten ausweichen - zumal es davon in NRW auch in vielen Gemeinden einen oder gar mehrere gibt. Außer es wurde so frühzeitig klar das es bei der Planung schon berücksichtigt werden konnte. da die Schuleingangsuntersuchungen aber oft nach den Anmeldefristen für den KiGa stattfinden, sind die Plätze eben meist schon weg... Davon ab wird eh in den wenigsten Bundesländern überhaupt noch zurückgestellt. Und ehrlich, bei einem solchen Kind würde ich auch dann eine spezielle Förderschule anpeilen. Da wäre dann eh das System der Eingangsklassen und man könnte dem Kind in Ruhe Zeit geben - unter gleichalten Kindern. Und das ist echt nicht böse gemeint, unser wird (hoffentlich) auch auf die Sprachförderschule kommen. Aber es gibt halt Eltern die ein Problem damit haben und meinen, wir stellen dann lieber zurück und dann auf die normale Regelschule - was oft eben schief geht. Später wechseln von Regelschule auf Förderschule ist IMMER nachteilig für das Kind.


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