Mitglied inaktiv
hallo frau bader. ich bin im erziehungsurlaub 1. jahr.... ich habe vor mich trotz noch bestehenden arbeitsverhältnis wo anders zu bewerben.... ich möchte nicht unbedingt kündigen wegen meinem versicherungsschutz. ich arbeitete vor meinem erziehungsurlaub im einzelhandel von montag bis samstag. wenn ich mich jetzt um eine sonntagsstelle zb bei einem bäcker bewerbe, muss mir mein aktueller arbeitgeber dann eine erlaubnis geben oder kann ich ein jobangebot einfach annehmen da es außerhalb meiner eigentlichen arbeitstage wäre?
Hallo, der alte AG muss zustimmen, kann aber nur aus betrieblichen Gründen (zB Mitbewerber) ablehnen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ja der ag muss zustimmen
Mitglied inaktiv
Hallo Der AG muss immer zustimmen, darf es aber nur begründet ablehnen. Zu Deiner anderen Frage : Extra den Erziehungsurlaub abbrechen um dann geplant ein BV anzustreben und das Geld zu kassieren ist in meinem Augen Betrug ! Wenn Du Deine Familie absichern willst, dann musst Du kündigen , Dir was anderes suchen und dann 12 MOnate arbeiten bis zum Mutterschutz, wenn Du das volle EG haben willst. Sorry, aber ein BV zahlt zwar der AG, aber der holt es sich bei der Kasse wieder, und diese zahlen wir alle mit.
Mitglied inaktiv
@ panija betrug hin oder her... ich wollte mich nur informieren und habe keinen anderen nach deren meinung gefragt..... ich frage mich ob du dich genauso aufregst über die arbeitslosen die du auch bezahlst!!!!! ich bin kein schmarozzer so wie ich hier jetzt dargestellt werde... und außerdem hat eine mutter zuhause ihre aufgaben wie zb kinderbetreuung und erziehung, im gegensatz zu einem arbeitslosen der fürs nichts tun geld vom staat bekommt aber eine mutter die ihr leben lang sich um die kinder kümmert nach einem jahr wieder schaun muss das sie über die runden kommt. aber das scheinst du nicht zu verstehen. und das der AG das geld sich bei der kasse wieder holt ist mir schon klar.. aber mir ging es um etwas anderes... eine persönliche angelegenheit zwischen meinem AG und MIR.... mein beitrag ist nur rein informell gemeint!!!!
Mitglied inaktiv
@ panija übrigens hat jeder arbeitgeber eine versicherung bei der krankenkasse in die er einzahlt für eintretende fälle eines beschäftigungsverbotes... das nächste mal informiert du dich besser mal bevor du hier alle möglichen leut mit deiner meinung nervst!!! mit freundlichen grüßen!!!!
Mitglied inaktiv
Ui, getroffene Hunde bellen ! Und ja, ich habe was gegen Arbeitslose, aber nur gegen diese, die lieber arbeitslos bleiben als einen Job anzunehmen bei dem sie das gleiche Geld bekommen würden wie vom Amt ! Schöne Weihnachten
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