Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anmeldung zum Sommerferiencamp nur mit Erlaubnis des Vaters möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anmeldung zum Sommerferiencamp nur mit Erlaubnis des Vaters möglich?

brittachen

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Hallo Frau Bader, ich lebe vom Vater der Kinder getrennt. Dieser " zickt" gerne herum, hat diverse Wunschvorstellungen und weigert sich mit mir anständig zu kommunizieren. Er versucht mir derzeit aus allem einen " Strick zu ziehen".... Kurz, das Verhältnis ist mehr als schlecht. Nun zu meiner Frage: Ich würde meinen vier Kindern ( zw. 8 und 14 J. ) gerne dieses Jahr einige Tage im Feriencamp ermöglichen. Finanziell trage ich die Kosten komplett allein, der Vater würde nichts dazu beitragen. Bevor ich aber die Campwoche buche, möchte ich sicher sein, dass ich dies auch so ohne weiteres darf. Zu den Fakten: Es sind 2 Camps. Die Jungs von einem Namentlichen Anbieter ( LE Tours ), 7 Tage mit Rundumbetreuung und begleiteter Hin- und Rückfahrt. Die Mädchen bei einem Camp der Landespolizei ( Ferienpass Angebot ), ebenfalls 7 Tage mit Rundumbetreuung und begleiteter Hin- und Rückfahrt. Die Fahrten wären jeweils vom 13.8.17 - 20. 8.17 , bzw. 15.8.17 - 22.8.17. Also ziemlich Zeitgleich. Beide Camps sind max. 80 km vom Wohnort der Kinder entfernt. Brauche ich, bei gemeinsamen Sorgerecht in dem Fall zwingend seine schriftliche Einverständniss? Der Vater will die Kinder nicht, wie üblich die halben Ferien zu sich nehmen. Er nimmt alle 14 Tage , je 2 Kinder. In dieser Zeit wären also eigentlich 2 Kinder bei Ihm. Da alle gemeinsam weg wären, hätte er zu seinem Papa Wochenende also keine Kinder bei sich. Da er absolut auf Krawall gebürstet ist, will ich lieber sicher sein, wie ich am besten vorgehe. Ich bin mir aber sicher ( er hat es auch schon angedeutet ) , dass er es verbieten würde, wenn ich ihn fragen würde. Wie geht man in so einem Fall am besten vor? Lieben Dank! LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich bedürfen Sie seiner Zustimmung. Wenn er diese verweigert würde ich sie, eventuell in einem Schnellverfahren, gerichtlich ersetzen lassen. ich kann keinen Grund erkennen, warum dies dem Kindeswohl nicht entsprechen sollte. Liebe Grüße NB


desireekk

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Das ist relativ einbfach: Du bittest ihn schriftlich mit Fristetzung (kannst Du noch 2-3 Wochen mit der Anmeldung warten?) von ca. 2 Wochen um Unterschrift der Anmeldung. Zeitgleich bietest Du ihm 2 Ausweichdaten für die Kinder an. Wenn er ablehnt dann gehst Du direkt am nächsten Tag zum Familiengericht und bittest um Ersetzung seiner Unterschrift. Ich glaube kaum dass ein Richter dagegen sein wird. Da kan er krawallen was er will. Gruss D Ansonsten melde doch einfach an und teile ihm mit, soll er doch dagegen klagen...


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