SANAKH
Sehr geehrte Frau Bader, Die Klassenlehrerin hat bemerkt, dass mein Neffe Verletzungen an ungewöhnlichen Stellen hat. Die Klassenlehrerin führt mit dem Kind ein Gespräch über die Situation und wie diese Verletzungen entstanden. Am Anfang hat er verschiedene Geschichten erzählt, entweder dass er beim Duschen runtergefallen hat, oder dass er beim Fußballspiel sich verletzt hat. Seine Geschichten waren unklar, wechselnd und widersprüchlich. Außerdem passt es nicht zum Verletzungsmuster. Nach mehrmale Versuche informiert mein Neffe die Klassenlehrerin, dass sein Vater aufgrund den schlechten Schulleistungen ihn geschlagen hat und seine Mutter versucht ihm zu schutzen. Die Schulleiter hat im selben Tag das Jugendamt benachrichtigt wegen einer Kindeswohlgefährdung. Die Mitarbeiterin des Jugendamts hat das Kind am selben Tag in Kinderschutzambulanz in der Uniklinik in Frankfurt zu einem Arzt vorgestellt. Dies bestätigt sich der Verdacht, dass Hinweise auf Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Eltern wurden unverzüglich durch die ASD Mitarbeiterin benachrichtigen, dass sie zum Uniklinikum kommen sollten. Die Eltern wurden zu einem Gespräch beim Jugendamt mit Anwesenheit der ASD Mitarbeiterin, das Kind, Dolmetscher und der Mitarbeiter Kinderschutzambulanz eingeladen. Der Vater gibt endlich zu, dass er sein Kind geschlagen hat und das war eine einmalige Sache. DAs Kind wurde in inobhutnahme untergebracht, bis die Regelung Hilfsangebote nach § 27 SGB VIII. darf das Jugendamt das Kind zur OBhutnahme bringen ohne Familiengericht?
Hallo, das Jugendamt schützt die Rechte des Kindes. Ein Kind, das so geschlagen wird, dass es blaue Flecken hat, ist in der Herkunftsfamilie gefährdet und muss deshalb in Obhut genommen und in eine Pflegefamilie verbracht werden. Im Ergebnis entscheidet dann das Jugendamt, wie die Sache weitergeht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das dürfen sie und das ist gut so. Einmalige Sache ? Woher weißt Du das?
luvi
Hallo, Ein Kind wird in Obhut genommen, weil das Wohl des Kindes gefährdet ist. Wenn der Lehrerin schon Verletzungen aufgefallen sind, muss der Junge heftig ausgesehen haben. Soll das Jugendamt ihn heimschicken und der Vater kann nun seine Wut an dem Kind auslassen, weil er was gesagt hat? Luvi
Felica
Das Kind hatte schon ausreden und Lügen parat um den Vater zu schützen. Die Mutter kuscht ebenso. Das war sicherlich nicht zum ersten mal.
kati1976
Ja das darf das Jugendamt,zum Glück.
Sundancer
Das Kind wird vorsorglich in Obhut genommen und verbleibt in der bereitschaftspflegestelle bis das Familiengericht den Fall geprüft hat und ne Entscheidung trifft. Im Moment geht es erst einmal drum das Kind zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Situation zuhause nicht eskaliert.
malini
Ich fände es eher bedenklich, wenn das Kind einfach so zu den Eltern zurückgeschickt werden würde...
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