Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Brauch die Kk auch ein schriftliches schreiben bzgl vorzeitig Beendigung Elter?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Brauch die Kk auch ein schriftliches schreiben bzgl vorzeitig Beendigung Elter?

Mitglied inaktiv

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Hallo ihr lieben nochmal eine Frage was vergessen.Als ich bei der Kk war am Mittwoch brauchten diese auch nochmal ein Schreiben, dass ich bestätige die jetzige Elternzeit vorzeitig zum 29.06 zu beenden.Wofür brauchen die das? Weil ein paar bekannte brauchen das nicht.Die nette Dame hatte es direkt mit mir zs geschrieben sodass dann alles erledigt war. Aber ist das als Beweis für den AG oder wofür? Lg


Sternenschnuppe

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Nein, für die Krankenkasse. Da holt sich Dein AG ja seinen Anteil wieder über die Umlage 2. Vielleicht ist das von Kasse zu Kasse anders. Oder es war eine Stichprobe. Nix worüber Du Dir Sorgen machen musst.


Mitglied inaktiv

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Oki danke :)Aber für waa sollten Sie denn Stichproben nehmen? Das interessiert mich :D lg


Sternenschnuppe

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Keine fundierte Ahnung ( Frau Bader aber vermutlich sobald sie sich durcharbeitet :-) ) Ich kann mir vorstellen dass es AG gab oder gibt, die die Umlage beantragen obwohl die Elternzeit gar nicht beendet wurde. Auf jeden Fall haben sie sich damit ja abgesichert. Oder die Bearbeiterin war übereifrig wo Du schon vor ihr standest. Auf jeden Fall nix negatives für Dich.


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