Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

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Hallo Frau Bader, bis wann muss spätestens der Kindsunterhalt auf dem Konto sein. In den letzten zwei Jahren war der Kindsunterhalt IMMER am ersten des Monats auf dem Konto. Letzten Monat erst am 2ten und diesen Monat hab ich bis jetzt noch kein Geld auf dem Konto. Ich bekomme Hartz4 und darf natürlich kein Minus auf dem Konto haben. Die Bagis zahlt pünktlich. Aber die Miete und andere Kosten werden sofort am ersten abgebucht. Ich habe jetzt schon ein Minus von 330 Euro auf dem Konto. Ich befürchte, das die Bank diese Sachen zurückbucht und ich mich dann mit neuen Überweisungen sowie den Rüchbuchungskosten rumschlagen muss. Gibt es eine Regel bis wann das Geld da sein MUSS. Ich habe mal gehört, das Gehalt bis zum dritten des Monats gezahlt werden muss. Ich müsste sonst mit dem Wohnungsunternehmen bzw der Bank reden das die erst zum vierten eines Monats abbuchen. Vielen Dank. Lieben Gruss Pinky


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Unterhalt ist immer zum Monatsanfang zu zahlen. Das gilt für Ehegatten- und für Kindesunterhalt. Deshalb setzen die Familiengerichte häufig eine Zahlung "bis zum 3. des laufenden Monats" fest. Es kommt also darauf an, ob es einen Titel gibt und was da drinsteht. Liebe Grüsse, NB


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