Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bindungszeit für ein Jahr Elternzeit

Frage: Bindungszeit für ein Jahr Elternzeit

Tania B

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Guten Tag Frau Bader, nach der Geburt meines Kindes möchte ich vor dem 3 Lebensjahr bis zu einem Jahr Elternzeit zu nehmen, die ich gerne flexibel gestalten möchte. (nach der Geburt 1 Jahr Elternzeit nehmen). Mein Arbeitgeber hat mich auf die Bindungszeit hingewiesen und bittet nun um die Angabe der genauen Daten der Elternzeit. Muss ich per Gesetz die genauen Daten bzw. Bindungszeit einhalten, obwohl ich nur ein Jahr in Elternzeit gehe? Es heißt ja: "Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes anmelden, dann müssen Sie bei der Anmeldung festlegen, für welche Zeiträume Sie innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen wollen. Diese beiden Jahre nennt man auch „Bindungszeitraum“. Da ich aber nur im ersten Jahr in Elternzeit gehen möchte, bin ich mir nicht so sicher, ob ich mich für die Zeiträume festlegen muss. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe die Frage nicht so ganz. Nach der Geburt müssen Sie sich verbindlich für die ersten beiden Jahre festlegen. Wenn Sie nur ein Jahr nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB


mellomania

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Du musst für zwei Jahre angeben, wie lange ez. Wenn nur 1 Jahr, dann möchtest du danach vollzeit zurück? Du hast keinerlei Ansprüche die ez zu verlängern wenn du nur 1 Jahr meldest. Und du musst danach deinen Vertrag von dort vollumfänglich erfüllen.


Tania B

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ja ich möchte nur für 1 Jahr in Elternzeit gehen. Nicht länger.


KielSprotte

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Was heißt "fliexibel gestalten möchte"??? Du musst dich mit der ersten Mitteilung (also in der Regel innerhalb einer Woche nach Geburt) für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes festlegen - da ist nichts mit flexibel bzw. nur wenn der AG mitspielt und das scheint deiner nicht zu wollen oder können.


Dojii

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Wenn du jetzt nur ein Jahr anmeldest musst du dir im klaren sein, dass du im zweiten Lebensjahr deines Kindes vermutlich keine Elternzeit mehr nehmen kannst. Wenn du die restlichen zwei Jahre erst nach dem zweiten Geburtstag deines Kindes nehmen willst, ist das kein Problem. Nur in den ersten 24 Monaten nach Geburt des Kindes kannst du die Elternzeit (ohne Erlaubnis des Arbeitgebers) eben weder verlängern noch verkürzen.


Dojii

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Ich sehe gerade, dass du geschrieben hast, du möchtest "bis zu einem Jahr" nehmen. Das geht so tatsächlich nicht. Du musst mit dem ersten Elternzeitantrag taggenau festlegen, für welche Zeiträume du in den ersten 24 Monaten (also bis zum 2. Geburtstag deines Kindes) Elternzeit nehmen willst. In den ersten 24 Monaten gibt dir das Gesetz leider nicht die Möglichkeit, flexibel zu sein.


mellomania

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Was machst du wenn die Betreuung nicht klappt und du vollzeit arbeiten musst ab dem 1. Geburtstag? Verlängern geht eben nicht wenn AG nicht will. Und das lese ich raus


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