Janakatrin79
Hallo Frau Bader, ich beziehe seit dem 01.11.16 Arbeitslosengeld I. Die Beraterin bei der Arbeitsagentur hatte mir am 16.11. auf meinen Vorschlag hin einen Bildungsgutschein schriftlich ausgestellt, d.h. die Notwendigkeit zur beruflichen Qualifizierung festgestellt. Als ich ihr dann mitteilte, dass ich schwanger bin, zog sie diesen telefonisch wieder zurück. Ihre Begründung: 1. Die 19-wöchige, förderfähige Weiterbildung überschnitt sich 2 Wochen mit dem Mutterschutz (ET= 16.05.17, Mutterschutz ab 04.04., Ende Weiterbildung 19.04.- allerdings wäre in den 2 Woche nur Elearning/zuhause dran). 2. Es gäbe interne Richtlinien, dass Teilnehmer mit einem Bildungsgutschein innerhalb 3 Monate nach Ende der Maßnahme vermittelt werden sollten, und das wäre dann ja nicht bei mir möglich. Da sie sehr vehement war, hatte ich mich schon damit abgefunden und die Weiterbildung als Selbstzahler nun trotzdem begonnen (unter ihrer Duldung, d.h. weiterhin ALG I Bezüge und freigestellt). Nun wurde ich aber von anderen Weiterbildungsteilnehmern mit Bildungsgutschein wieder bestärkt, dagegen Einspruch zu erheben. Was raten Sie mir, gibt es dazu eine Rechtsgrundlage oder vergleichbare Entscheidungen? Herzlichen Dank!
Hallo, ich würde sie schriftlich auffordern, einen "rechtsmittelfähigen Becheid" zu überreichen - das bedeutet, Sie kündigen direkt an, dagegen vorzugehen. Mal sehen, was dann passiert. Berücksichtigen Sie die Frist von 1 Mo. für den Widerspruch. Liebe Grüße NB
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