Mitglied inaktiv
Schönen guten Tag! Ich habe ein Problem, das ein wenig komplexer ist und ich hoffe, sie können mir trotzdem helfen. Ich versuche es in wenigen Worten plausibel zu erklären. Mein Mann leidet zur Zeit an diagnostiziertem burn out. Es ist ein Umzug an eine andere Dienststelle nötig. Ich persönlich bin zur Zeit beurlaubt wegen fehlender Immunitäten. Ich arbeite in einer Kinderkrippe. Durch den Umzug wird ein wiedereintreten in meine alte Arbeit nicht mehr möglich sein. Der Umzug steht für 1.10. dieses Jahres an. Meine Fragen: Wann und wie habe ich es dem Arbeitgeber zu sagen? Läuft alles weiter mit normalen Mutterschutzangaben usw.? Es wird ja dann spätestens nach Ablauf der Elterzeit eine Kündigung anstehen. Was hat mich schlimmsten falls zu erwarten? Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus Lori
Hallo, Sie beantragen ganz normal EZ. Vorher haben Sie ja ein BV. Und dann ziehen Sie um. Dem AG müssen Sie es noch nicht sagen, es ist aber fair, damit er sich eine neue Kraft suchen kann. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo bei mir ist es ähnlich und im Grunde eigentlich ganz einfach. Ob und wann Du es Deinem Chef sagst, ist eigentlich egal. Dem kann es theoretisch egal sein, wo Du wohnst. Da meine Chefin und ich aber ein recht gutes Verhältnis haben, habe ich es einfach vorweg gesagt. Ich gehe jetzt erstmal ganz normal in die Elternzeit und habe mit meiner Chefin besprochen, daß wir uns zum Ende der Elternzeit zusammen setzen und dann gucken wie es weiter geht. Ich werde auch definitiv nicht wieder bei meinem AG anfangen können. Somit bleibt mir dann ja auch nur die Kündigung. Entweder trittst Du nach der Elternzeit Deine alte Stelle wieder an, oder musst halt selber kündigen. Mehr Auswahl bleibt ja nicht LG Diana
Mitglied inaktiv
Hallo! Danke für Deine Antwort und Meinung dazu! Was ich, glaub ich vergessen habe zu erwähnen zusätzlich, dass sie in meiner letzten Elternzeit mich eher zurckgebeten haben, mit der Option, würde ich nich annehmen, würde ich gekündigt werden, das würde insofern gehen, da es ein Kleinbetrieb ist. Somit würde die Lage doch schon etwas anderes aussehen, oder? LG Tanja
Ähnliche Fragen
Schönen guten Tag ! Ich bin derzeit in Elterzeit für meine am 17.5.02 geborene Tochter und arbeite (wie auch während meiner normalen Beschäftigungszeit) per Minijob in der Firma meines Mannes. Ich erwäge, mich ab dem 16.5.05 bei der Sparkasse (Arb.Geber) beurlauben zu lassen, und hätte dazu folgende Fragen : * da ich mich ja dann selbst kr ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger, im öffentlichen Dienst beschäftigt und in zwei Monaten steht bei mir eine Dienstreise/Fachtagung an. Als ich die Reise beanragt und gebucht habe, wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft. Die Fachtagung findet in der Schweiz statt, das sind 10 Stunden Zugfahrt. Die Tagung selbst findet drei Tage ...
Sehr geehrte Frau Bader, derzeit befinde ich mich in einem betrieblich ausgestellten Beschäftigungsverbot, welches bis zum Beginn des Mutterschutzes am 05.11.26 gilt. Bereits Anfang des Jahres, vor Beginn meiner Schwangerschaft, teilte ich meinem AG mit, dass ich im Sommer umziehen werde, dies wurde schriftlich in einem Protokoll vermerkt. Nun m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot