Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beurlaubung ohne Bezüge

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beurlaubung ohne Bezüge

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Hallo, mein Arbeitgeber muss meinen Anspruch auf Kindergeld überprüfen und bittet nun, das ich ein Formular ausfülle "Erklärung zum gewöhnlichen Aufenthalt bei Beurlaubung ohne Bezüge". Das versteh ich überhaupt nicht. Ist mit der Bezeichnung "Beurlaubung ohne Bezüge" die Elternzeit gemeint? Und wenn ja, warum ohne Bezüge, ich bekomme ja Elterngeld? LG von einer verwirrten Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aber keinen Lohn. Aber es ist doch keine Beurlaubung, sondern EZ. Liebe Grüsse, NB


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