Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsbedingte Kündigung + keine Kündigungsschutzklage = evtl. Probleme mit AA???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betriebsbedingte Kündigung + keine Kündigungsschutzklage = evtl. Probleme mit AA???

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, nach meinem Erziehungsurlaub kann mich mein Arbeitgeber nicht wieder beschäftigen und mir gehen jetzt viele Gedanken durch den Kopf. Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber +Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen und Zahlung einer Abfindung erhalte ich ja keine 12-wöchige Sperre vom Arbeitsamt, da ich mir ja meine Kündigungsfrist nicht habe abkaufen lassen. Schön und gut. Aber wie ist das denn mit der Kündigungsschutzklage. Wenn ich bei einer betriebsbedingten Kündigung die Widerspruchsfrist verstreichen lasse und keine Kündigungsschutzklage erhebe (ohne dies aber meinem Arbeitgeber schriftlich zuzusichern) bekomme ich dann Probleme mit dem AA. Ich habe mich ja dann nicht gegen die Kündigung gewehrt. Wird dann evtl. die erhaltene Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet (Ruhezeit)?? Viele Grüße aus dem wunderschön verschneiten Berlin Schnaggel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hasllo, das kommt darauf an, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Mir persönlich würde eine betriebsbedingte Kündigung aus persönlichen Gründen nicht ungelegen kommen und ich würde auf Teufel komm raus versuchen eine neue Arbeitsstelle zu bekommen, um nicht beim AA einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen zu müssen. Aber ich muß ja auch davon ausgehen, das ich nicht rechtzeitig eine neue Stelle bekomme. Viele Grüße Schnaggel


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