Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt Zuverdienst / Gehalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt Zuverdienst / Gehalt

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Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe z.Z. (bis 04/08) noch Betreuungsunterhalt von meinem Ex-Partner und habe zum 01.01.08 in Teilzeit wieder zu arbeiten begonnen! Nun habe ich im I-net versucht heraus zu finden in welchem Umfang mein Ex den Betreuungsunterhalt, aufgrund meines Verdienstes, kürzen darf. Leider habe ich weder im Unterhaltsgesetz noch in einer anderen Form hierzu Angaben gefunden. Könnten sie mir hierzu Angaben machen oder ist dies wiederum so individuell das man das pauschal (z.B. anhand einer Rechenformel) nichts sagen kann. Derzeit bezahlt mein Ex, ohne Zögern, den B.-Unterhalt in vollem Umfang, aber ich möchte natürlich auch nicht zu unrecht Geld erhalten, das ich dann ggf. irgendwann zurück zahlen muß! Viel Dank im voraus A.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man pauschal nicht sagen - das muss ein Kollege vor Ort berechnen. Liebe Grüsse, NB


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