Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe von der Mutter meines Kindes seit einiger Zeit getrennt. Im September wird unser Kind 3 J. alt und bis zu diesem Zeitpunkt zahle ich der Mutter Betreuungsunterhalt (wir waren nicht verheiratet). Sie hatte auch vor, die 3 Jahre Elternzeit zu Hause zu bleiben und erst ab September wieder arbeiten zu gehen. Ich habe aber den Verdacht, dass sie jetzt schon arbeitet. Sie behauptet, dass es nicht stimmt, aber ich kann ihr nicht glauben. Welche Möglichkeiten habe ich mich zu erkundigen ob sie doch nicht arbeitet und Einkünfte hat, denn in diesem Fall schulde ich ihr keinen Betreuungsunterhalt oder? Danke im voraus Vince
Hallo, Sie können nur einen Prozess machen u sie es "schwören"lassen (an eidesstatt versichern). Oder nachspionieren. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Bei unverheirateten ist die rechtssicheheit in diesem vereich noch nicht sehr hoch... Generell würde ich sagen: wenn sie schon wieder arbeitet, dann könnte das "überobligatorisch" sein, d. h. es witrd gar nicht oder nur teilw. auf den geschuldeten Unterhalt angerechnet, weil sie nicht arbeiten müsste. Viele Grüße Désirée
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