Claude
Ich habe eine Frage,steht mir das neue Betreuungsgeld zu? Meine Tochter wurde am 22.02.2012 geboren und wenn es mir zusteht, muss ich das wo beantragen? Oder geht das automatisch?
Hallo, für Kinder ab 01.01.2012. § 27 Übergangsvorschrift (5) Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. Januar 2012 geborene Kinder gezahlt. Im Jahr 2013 beträgt das Betreuungsgeld abweichend von § 4b 100 Euro pro Monat. Liebe Grüsse, NB
Jana78
Hallo, NEIN "Die gesetzliche Leistung kommt allen Kinder zugute, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden." http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/11/2012-11-09-Betreuungsgeld.html
Jana78
....und für alle anderen. Automatisch gibt es hier in Deutschland kein Geld, man muss ALLES beantragen! LG
Maxi78
Das ist ja interessant. Diese Frage wurde schonmal am 3.12. gestellt und da hat Frau Bader geantwortet, dass es alle Kinder bekommen die zwischen 1-3 Jahre alt sind. Nun ist es ja doch definitv anders und Freunde von uns (Sohn geboren 9.7.12) gehen leer aus. Sehr ungerecht.
Jana78
Ja, wir hatten uns auch schon zu früh gefreut!!! LEIDER
Mitglied inaktiv
Für mich eh die reinste Vera.... Sorry, aber die Familien wo Frau es sich leisten kann nicht arbeiten zu müssen und die Kinderbetreuung selbst übernehmen kann bzw die soviel Geld haben das sie stattdessen eine Nanny sich holen, die sind auf die 100 € nicht angewiesen. Und die welche es brauchen, die müssen leider arbeiten weil man nämlich von dem bißchen Geld keine Miete und Co zahlen kann. Für mich ist das nur eine "Stillhalt-Prämie". Deshalb weil sie nämlich so nicht der Verpflichtungen nachkommen müssen, das ab dem 01.08.2013 alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Kita-Platz-Anspruch haben. Jede Wette, im nächsten Jahr, solte da noch CDU/FDP an der Macht sein, wird sich dann darüber beklagt das so wenig Familien dieses "tolle" Angebot auch nutzen
Jana78
Im Grunde genommen hast du recht. Aber in einigen Regionen ist eine Kinderbetreuung für unter 3 Jährige soooo teuer, dass es sich bei geringem Einkommen gar nicht lohnt arbeiten zu gehen, bzw. es ein Minusgeschäft ist. Gerade wenn man unter die Förderung für den Kita-Platz fällt, weil der Partner den einen oder anderen Euro zu viel verdient.....ABER es stimmt, es sind wirklich die wenigsten, für die sich dieses Betreuungsgeld lohnt!
Claude
Danke für die Auskunft. Dann steht es mir also doch zu, solange ich in Elternzeit bin, super.
Jana78
Super, mir dann doch auch :-)
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