momo_mama
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe für die ersten 12 LM Erziehungsgeld bezogen. Da wir erst ab August/September einen Krippenplatz haben und unsere Tochter solange privat betreut wird, möchten wir Betreuungsgeld beantragen. Jetzt sagte man uns, das ginge erst ab dem 15. LM, weil wir Anrecht auf 14 Monate Erziehungsgeld haben. Mein Mann kann aber seine 2 Monate nicht in Anspruch nehmen, weil er freiberuflich und gewerblich mit Langzeitprojekten tätig ist und diese nicht niederlegen kann, ohne dass wir dadurch in große finanzielle Schwierigkeiten kommen würden. Außerdem haben die Projekte eine recht große Vorlaufzeit. Es geht einfach organisatorisch nicht, dass er sich die Zeit nimmt. Kann man in diesem Fall nicht auch schon ab dem 13. LM Betreuungsgeld beziehen? Vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Liebe Grüße momo_mama
Hallo, nein, erst ab dem 15. LM Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, das geht nicht. Bis zu 30 Stunden kann er auch in Elternzeit arbeiten. Vielleicht kommt ihr so hin ?
momo_mama
Nein, das geht nicht. Er kommt derzeit eher auf 16 Stunden pro Tag ... Aber wer soll das bei einem Freiberufler eigentlich prüfen?! Kann der Elterngeldantrag nachträglich geändert werden?
luvi
Hallo, der Elterngeldantrag kann nachträglich geändert werden. Dein Mann könnte auch 3 Monate rückwirkend Elterngeld beantragen. Gibt es denn keine Monate, in denen er weniger gearbeitet hat? Keine Ahnung, wie die Stundenzahl während der Elternzeit überprüft werden kann. Der Vorteil wäre, wenn Dein Mann schon gleichzeitig mit Dir Elternzeit nimmt (evtl. rückwirkend), dass Ihr schon ab dem 13. Lebensmonat Betreuungsgeld beantragen könntet. Betreuungsgeld gibts aber erst, wenn alle 14 Elterngeldmonate verbraucht sind. Liebe Grüße Luvi
momo_mama
Nein, mein Mann hat derzeit gut zu tun. Und da bei seinem Elterngeld der damalige Verdienst mit den Monaten der Elternzeit verrechnet wird, würde er immer bei 0 rauskommen, denn der derzeitige Auftraggeber bezahlt gut. Teilzeit lohnt bei ihm also auch nicht. Die Regelung ist also komplett sinnfrei für uns. Nicht, dass wir das Geld zwingend brauchen, aber mein Elterngeld war nicht so fett und ist zu Ende und die private Betreuung unserer Tochter bis sie den Krippenplatz hat, ist auch nicht kostenlos. Das Jugendamt sagt mir nur, dass es mir keine frühere Betreuung geben kann. Tja, toll.
luvi
Hallo, ich würde noch mal darüber nachdenken, ob Dein Mann nicht doch rückwirkend in Elternzeit geht. Wenn das bei dem Arbeitspensum und dem Verdienst des Mannes möglich ist. Auch wenn 0 rauskommen sollte, ist es die einzige Möglichkeit ab dem 13. Lebensmonat Betreuungsgeld zu bekommen. Aber wenn Dein Mann so gut verdient, verstehe ich nicht, dass Ihr unbedingt auf diese 100 Euro angewiesen seid. Liebe Grüße Luvi
momo_mama
Hm, da hab ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. - Er verdient nicht Massen, sondern jetzt mehr als damals. Und da bei Selbständigen die Differenz gebildet wird, bei Teilzeit in Elternzeit kommt da eine Null raus ... Wie gesagt, absolut abhängig sind wir nicht. In den 100€, aber schon mal ausgerechnet, was eine private Kinderbetreuung für 10 Stunden / 5 Tage die Woche kosten? Da sind 100€ lächerlich. Aber gut. Unser Sozialstaat biete ja jedem Kind ab 1 Jahr einen öffentlichen Krippenplatz. - Das ich nicht lache. Bei uns jedenfalls nicht. Und die Krippen haben dann auch noch Öffnungszeiten, die so gar nicht zu einer Vollzeitbeschäftigung passen. Klasse! Aussage vom Jugendamt?! - Dann müssen Sie eine Krippe nehmen, die ein bisschen weiter weg ist! - Klar! Noch eine extra Stunde Anfahrt morgens und abends! Sry. Bin im Moment echt ein bisschen am (ver)zweifeln. LG
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