Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besuchsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besuchsrecht

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Hallo Fr. Bader,ich habe eine ganz wichtige Frage: Meine Tochter ist nun fast 4 Jahre.Ihren leiblichen Vater habe ich damals nicht eintragen lassen als Vater (war ein ONS).Es liegt aber ein Vaterschaftstest vor,der ihn bestätigt.Als eingetragener Vater steht jedoch mein Ehemann,mit dem ich noch verheiratet bin und er liebt meine Tochter wie sein eigens.Nun gibt es Schwierigkeiten mit dem leiblichen Vater (bis jetzt gutes Verhältnis und er zahlte freiwillig Unterhalt).Durch einen Streit möchte ich ihn nun nicht mehr sehen.Jetzt meint Er,Er wolle vor Jugendamt und Gericht gehen um seine Tochter sehen und holen zu dürfen.Aber laut Gesetz ist Er ja nicht der Vater,sondern mein Mann mit dem ich noch zusammenlebe.Hat er vor Gericht (oder Jugendamt) eine Chance auf sein Besuchsrecht durchzusetzen? Ich hoffe nicht,denn ich möchte einen Schlußstrich ziehen mit ihm. Danke und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier gilt: Hopp oder Topp. Entweder er ist der Vater, zahlt Unterhalt etc und dann hat er auch ein Umgangsrecht, oder er ist rechtlich nicht der Vater und dann können Sie sich auch nicht nur die guten Sachen (Unterhalt) herauspicken. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Versteh mich bitte nicht falsch...auch wenn es ein ONS war, findest Du nicht, daß Du es der Kleinen irgendwie schuldig bist? Soll sie ihren leiblichen Vater nie kennenlernen? Das Rechtliche wird Frau Bader sicherlich noch schreiben. Nur soviel => mir sind GsD viele Fälle bekannt, da hat das Klagen vor Gericht geklappt. DU kannst doch einen Schlußstrich ziehen mit ihm, aber was ist mit der Elternebene? Immerhin ist es ihr Vater? Der übrigens auch noch Unterhalt zahlt, obwohl er nicht als Vater eingetragen ist => Hut ab, lg, sandra


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Hallo... Er war von meiner Kleinen die letzte Zeit immer nur genervt.Es gab viele Tränen und böse Worte.Dieses möchte ich ihr in Zukunft ersparen.Wenn Sie groß ist,dann kann Sie ja selber entscheiden...


Mitglied inaktiv

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Da er den positiven Test in der Hand hat,der ihn als leiblichen Vater bestätigt, hat er wohl auch ein Umgangsrecht, egal, wer in der Geburtsurkunde steht...


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