Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besuchsrecht?!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besuchsrecht?!

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Ich habe folgende Frage: Ich habe mich aufgrund des unsteten Lebenswandels von meinem Mann scheiden lassen (30.09.). Unsere Tochter wurde am 13.07. geboren. Er zahlt seit November keinen Unterhalt mehr (wurde fristlos entlassen am 29.09., da er eine Straftat bei seinem AG begangen hat). Er hat die Kleine 2 Mal gesehen bisher. Termine sind 1 x im Quartal. Jetzt will er das Besuchsrecht gerichtlich einklagen. Habe schon ein Schreiben seines Anwaltes über das Gericht bekommen. Mein Anwalt hat auch reagiert. Geht das so einfach mit dem Besuchsrecht einklagen? Er will unsere Tochter 1 1/2 Stunden OHNE mich im Jugendamt sehen. Auch die Sozialarbeiterin vom Jugendamt sagt, diese Zeit ist unangemessen (die kleine Maus ist gerade 6 Monate alt). Als sie beim letzten Mal beim ihm im Jugendamt auf dem Arm war, hat sie so geschrien, bis sie fast keine Luft mehr bekam und er gab sie sofort zurück. Er erkundigt sich zwischen den Terminen auch nicht einmal nach dem Wohlbefinden unserer Tochter, obwohl er weiß, daß sie in orthopädischer Behandlung ist! Auch bei den Terminen im JA haben bisher immer nur die Sozialarbeiterin und ich gesprochen. Er bekommt seinen Mund überhaupt nicht auf. Auch an der Erstausstattung hat er sich nicht beteiligt - er bzw. sein Anwalt reagiert diesbezüglich auch nicht auf die Schreiben meines Anwaltes. Ja, mein Ex-Mann kennt nur Rechte, aber keine Pflichten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie einen Anwalt haben, verbietet mir das Standesrecht eine Stellungnahme. Gruß, NB


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