Cata Leya
Hallo Frau Bader, Mier wurde im Jahr 2012/2013 durch das Gericht ein Umgangsrecht für meine Tochter erteilt, mit der Voraussetzung einer Beaufsichtigung durch das Jugendamt bzw von der Mutter selbst. Hier wurde die Variante mit der Mutter gewählt, das allerdings nur im Streit wenn überhaupt statt gefunden hatte. Da meine Ex-Freuendin bereits zu diesem Zeitpunkt einen anderen Partner hatte zu diesem damals meine 2Jährige Tochter bereits schon Papa gesagt hatte. Wurde ich immer mehr und mehr entmutigt weil meine Tochter damals einfach zu klein war und noch nichts verstehen konnte was hier überhaupt abläuft. Diesem Mann denn sie als Papa sieht hat sie nur seltenen Kontakt da die Mutter mit Ihm schon seit langem nicht mehr zusammen ist. Nachdem ich endlich rausbekommen konnte wo sie aktuell wohnt bin ich dahin gefahren weil ich meine Tochter seit 5 Jahren nicht mehr gesehen habe und sie in dieser Zeit sehr vermisst hab. Aus einem Reflex hab ich sie angesprochen ob sie mich den kennt, weil sie bei ihrer Oma ein Bild von mir gesehen hatte und die Oma zu ihr auch gesagt hatte das das ihr Papa sei.(hab ich aus einer guten Quelle rausbekommen) Nachdem es aber die Mutter mitbekommen hatte wurde das ganze sofort von der Mutter abgebrochen und nur gemeint das sich die Oma vertan hätte. Als ich meine Tochter am 17.02.2017 angesprochen hatte und sie gefragt habe ob sie mich kennt hatte sie mit Nein geantwortet dann fragte ich sie ob ihre Oma ein Bild von mir gezeigt hatte darauf antwortete sie mir mit ja als ich ihr dann aber sagte das ich Ihr Papa wäre fing sie an mit weinen und hatte Angst vor mir gehabt sie sagte ständig nur das ich nicht der Papa bin. Nachdem die Passanten auf ihr weinen aufmerksam wurden blieb mir nichts anderes übrig als zu gehen. Darauf hin bekamm ich von meiner Ex-Freundin ständige anrufe und Nachrichten in denen sie mir mit der Polizei und mit Anwälten droht. Meine Fragen wären: Wie ist hier meine Rechtslage und wie stehen meine Chancen das ich meine Tochter wieder sehen darf? Besteht das Umgangsrecht von damals noch? Kann ich durch die unbedachte Situation mit der Polizei probleme bekommen? Vielen Dank bereits im voraus Lg Cata Leya
Hallo, das Kind auf der Straße anzusprechen, insbesondere in diesem Alter, finde ich nicht sinnvoll. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Ein Umgangsrecht steht Ihnen auf jeden Fall zu, da Sie das Kind jedoch lange nicht gesehen haben, muss das schrittweise und am Anfang wahrscheinlich auch betreut laufen. Liebe Grüße NB
Fru
Probleme mit der Polizei? Ist das Dein größtes Problem???? Was ist mit Deiner Tochter, wie kannst Du sie einfach so, so arg bedrängen, entschuldige bitte, aber das war total daneben und Deine Tochter muss das ausbaden. Geh zum Jugendamt, erkläre die Situation und schau, was die für Dich tun können. Ich verstehe nicht, das Väter ihre Kinder einfach so aufgeben können....
mellomania
moment fru. das finde ich jetzt nicht fair. er hat gar nix aufgebeben. er wurde wie er schreibt aus der situation rausgedrängt. un wenn die mutter einem zweijährigen kind sagt, das ist papa, in dem fall der andre, dann glaub die das. der poster schreibt doch, dass er gar nicht wusste , wo das kind wohnt. klar war es etwas stürmisch, aber er hat sich einfach gefreut, sein kind nach so langer zeit zu sehen! dass sie natürlich nicht weiß, wer papa ist, auch wenn oma ihr ein bild zeigt, ist klar. er hätte auch erst zum jugendamt gehen können und das vorher regeln..hätte hätte fahrradkette. emotionen haben ihn dazu vernalasst. aber dein post fru ist schon unfair. hört sich so an als hätte ER sich rausgenommen und den kontakt verweigert...
Fru
Zum rausdrängen gehören auch immer zwei... Einer der es macht, einer der es mir sich machen lässt... Unfair sollte es nicht sein und klar, das mir den Gefühlen ist logisch, aber manchmal muss ein erwachsener Mensch vorher überlegen, der Leidtragende: das Kind. Natürlich. Und das geht gar nicht niemals nicht! Auch nicht mit hätte hätte... Jetzt sollte er dann den sinnvollen Weg einschlagen...
Mitglied inaktiv
Umgangsrecht hast du als leiblicher Vater IMMER, außer ein Gericht !!! nimmt dir diesen. Fraglich ist halt was jetzt im Sinne deines Kindes ist. Und da solltest Du dich ans Jugendamt wenden und dort Unterstützung erbitten. Und dieses mal darauf pochen das der Umgang festgehalten wird und auch das Jugendamt dort mit begleitend tätig wird. Davon ab würde ich, sobald der Umgang wirklich sicher läuft und falls noch nicht geschehen das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Aber bitte erst wenn Dein Kind wirklich bei der Situation angekommen ist und wenn Du bereit bist in Zukunft wirklich für Dein Kind zu kämpfen. Du musst dir absolut sicher sein das du nie wieder dich in eine solche Situation drängen lässt. Und bezüglich Polizei, da muss Du dir gar keine Sorgen machen. Du hast ein Umgangsrecht, du bist der Vater, kein gereicht hat dir verboten dich deinem Kind zu nähern. Aber Du hast anhand der Reaktion Deiner Tochter gesehen, das es so nicht sinnvoll ist und schon mal gar nicht dem Kind dient. Für Deine Tochter bist Du erst einmal ein fremder - Foto hin oder her. Jetzt heißt es kleine Schritte machen - und dabei wird dir das Jugendamt gerne sicherlich helfen.
Mitglied inaktiv
Das Recht hast Du auf Deiner Seite aber es klingt nicht nach der richtigen Herangehensweise. Du kannst doch nicht einfach auf der Straße mit dem Kind derartiges besprechen. Wie soll das arme Kind denn damit umgehen? Ich würde die offizielle Schiene wählen und mal mit dem zuständigen Jugendamt sprechen.
Cata Leya
Vielen Dank für eure Hilfe
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich und mein ex-Partner wohnen 700km auseinander. Wir haben einen gemeinsamen Sohn(9M), für den haben wir das gemeinsame Sorge und Umgangsrecht. Wir wollten eigentlich zusammen ziehen, aber das habe ich abgelehnt aufgrund niederschmetternden Situationen seinerseits. Nun hat er versucht sich vor 2 Tagen in Schweden da ...
Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht. Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...
Hallo. Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe. Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...
Hi Mal eine Frage an euch, darf der Vater der kein Sorgerecht sondern nur Umgangsrecht hat dem Kind etwas in die Haarflechten lassen? Vg
Hallo Frau Bader, ich versuche es möglichst kurz zu halten. Im Januar bin ich mit meinem Sohn (5J) ca 400km vom Kindsvater weggezogen. Wir haben hierzu bezüglich dem Umgang eine Regelung über das Jugendamt getroffen. Er sieht den Jungen alle 14 Tage, in folgenden Hol-und Bring-Regelungen. Wochenende 1: ich bringe ihn freitags und hole ihn ...
Hallo, wir sind zwar schon drei Jahre getrennt, dennoch eskaliert gerade die Situation mit meinem Expartner. Die Kinder leben bei mir, bei der Trennung waren sie 1 und 2, er sieht sie regelmäßig, aber auf seinen Wunsch hin bis jetzt nie länger als 24std am Stück. Zwischendurch selten mal spontan. Eine seiner neusten Forderungen betrifft d ...
Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob eine schriftliche Darlegung / Bestätigung vom Kinderarzt bzgl des Entwicklungsstandes und der gesundheitlichen Problematik des Kindes (reagiert extrem auf Veränderungen / Trennungsangst/ Erbrechen) vorm Familiengericht Gewicht trägt? Unser Kind ist bereits in Behandlung und Abklärung, aber hat noch kei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang des Jahres hat sich der Kindsvater von mir getrennt. Er war psychisch sehr krank und hat uns massive bedroht. Zeitweise hatte er ein Annäherungsverbot. Zwischenzeitlich hat er sich in Therapie begeben und ist nun von einer Kur zurück. Er hat mir mitgeteilt, dass die Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostizie ...
Hallo und zwar hat der kindesvater seit circa 1 jahr umgangsrecht, weil er sonst nicht sein aufenthalt bekommt nutzt er unser kind aus. mein kind ist fast 2 jahre der umgang läuft durch die diakonie begleitet da wir überhaupt keine komunikation führen können. trotz öfteren aufforderung das er kein parfüm sprühen soll während den umgängen oder mich ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Die letzten 10 Beiträge
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz