Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bescheinigung des Arbeitgebers für Elterngeld

Frage: Bescheinigung des Arbeitgebers für Elterngeld

tschudys

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Hallo. Ich habe am 07.12.15 Et. Kann ich die Bescheinigung des Ag ihm erst nach der Geburt zum ausfüllen geben da man das Geburtsdatum u Name des Kindes eintragen muss. Ich habe bedenken das es einige Tage gehen wird bis ich sie ausgefüllt zurückbekomme, ich daher den Antrag nicht gleich nach Geburt abschicken kann und sich dadurch die Auszahlung des Elterngeldes verschiebt. Vielen Dank für Ihren Rat tschudyds


misako83

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Du bekommst doch eh erst nach den 8 Wochen Mutterschutz(+geld) nach der Geburt das Elterngeld... da kommt es auf ein paar Tage nicht an...


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