Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bescheinigung des Arbeitgebers für Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bescheinigung des Arbeitgebers für Elterngeld

tschudys

Beitrag melden

Hallo. Ich habe am 07.12.15 Et. Kann ich die Bescheinigung des Ag ihm erst nach der Geburt zum ausfüllen geben da man das Geburtsdatum u Name des Kindes eintragen muss. Ich habe bedenken das es einige Tage gehen wird bis ich sie ausgefüllt zurückbekomme, ich daher den Antrag nicht gleich nach Geburt abschicken kann und sich dadurch die Auszahlung des Elterngeldes verschiebt. Vielen Dank für Ihren Rat tschudyds


misako83

Beitrag melden

Du bekommst doch eh erst nach den 8 Wochen Mutterschutz(+geld) nach der Geburt das Elterngeld... da kommt es auf ein paar Tage nicht an...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, meine Schwägerin hat vor 8 Wochen einen Jungen zur Welt gebracht. Seitdem muss sie ihrem AG ständig auf die Füße treten, damit sie endlich die Bescheinigung für das Elterngeld bekommt - bis jetzt leider ohne Erfolg. Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe, mit der sie ihren AG zum Ausfüllen der Bescheinigung zwingen kann? Wäre zwar schade, ...

Hallo ich habe von meinem Chef die die Arbeitgeberbescheinigung erhalten, und da steht bei dem Punkt: Wird ein Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfrist gezahlt? dies wurde mit : " Es werden 400 € monatlich weiterbezahlt! " und darunter wurde angekreuzt nein, es besteht kein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss während der schutzfrist. ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Kranktage innerhalb des Berechnungszeitraumes für das Elterngeld. Ist für die "normalen" Kranktage (also keine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Schwangerschaft) eine Bescheinigung über die erhaltenen Ersatzleistungen durch die Krankenkasse nötig? Auf dem entsprechenden Lohnzettel (den man ja a ...

Hallo Frau Bader, wir haben das Problem, dass unsere Elterngeldstelle in Thüringen meinem Mann das Elterngeld um 2 Tage streichen möchte, weil wir eine Elternzeit-Bescheinigung des Arbeitgebers eingereicht haben, die als Grundlage den voraussichtlichen Geburtstermin unserer Tochter angegeben hat. Nun wurde unsere Tochter 2 Tage später geboren ...

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...