Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Kaddi90

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Kinderklinik. Bei meiner ersten SS hatte ich ein Teilbeschäftigungsverbot und habe 10h/Woche Dienstplanung und administrative Arbeiten erfüllt, durfte aber keinen Patientenkontakt haben aufgrund der Maskenpflicht, zudem bin ich CMV-negativ. Aktuell bin ich noch in Elternzeit und würde ab Anfang April wieder 100% arbeiten, die Betreuung unserer Tochter würden die Großeltern übernehmen. Wenn ich jetzt währen der Elternzeit erneut schwanger werden würde, wie liefe es dann ab? Hätte ich wieder ein Beschäftigunsverbot da ich CMV-negativ bin? Falls nicht wäre ich dann einfach weiter in Elternzeit und müsste dann ab April arbeiten? Würde ich weiterhin Elterngeld bekommen? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ kann ein BV ausgesprochen werden. Zu CMV-negativ: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/15479 Eine Infektionsgefährdung besteht bei Tätigkeiten mit regelmäßigem (täglich mehrere Stunden) Kontakt zu kindlichen Körperflüssigkeiten wie Tränen, Urin und Speichel. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Während der Elternzeit gibt es keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot, du stehst dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung. Ab April gehst du wieder arbeiten und der Arbeitgeber entscheidet dann, wie bei der letzten Schwangerschaft, in welchem Umfang er ein BV ausspricht.


Kaddi90

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Super danke!!! Hatte so viel unterschiedliches gelesen


MamaausM2

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Eigentlich ist das ganz klar geregelt. Jetzt in der Elternzeit hat ein BV keine Relevanz. Warum auch. Nach der Elternzeit meldest du die Schwangerschaft deinem AG, der macht eine Gefährdungsbeurteilung und spricht ein evtl BV aus.


Kaddi90

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Ich hatte irgendwo gelesen, dass das beschäftigungsverbot die Elternzeit beendet und habe nicht verstanden warum. Und ich war mir nicht sicher in welchem Ausmaß ein Beschäftigungsverbot erhält nach der elternzeit


User-1722183313

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Hallo, ohne jetzt wieder eine Diskussion anzufangen... EZ zugunsten eines BV zu beenden wäre sogar Betrug (du bekämst ja mehr Geld)...


MamaausM2

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Nein ein Beschäftigungsverbot beendet niemals eine laufende Elternzeit. Du darfst auch nicht die Elternzeit beenden um in ein bezahltes BV zu gehen. Das wäre Sozialbetrug zu Lasten der KK die ja schlussendlich das bezahlen. Einzige Ausnahme wäre, du würdest während der Elternzeit arbeiten. Dann kann ein Bv gelten in dem vereinbarten Umfang.


Babylove2023

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Ich musste mich neu anmelden. Ich habe mich glaube ich ungünstig ausgedrückt. Ich wollte wissen, ob eine SS die Elternzeit beendet und man dann wieder arbeiten geht. In meinem Fall würde es wahrscheinlich auf ein BV hinauslaufen. So ist es glaube ich besser ausgedrückt. Selbstverständlich will ich nicht meine Elternzeit für ein BV beenden, geht ja anscheinend auch nicht. Mir ging es darum was mit der Elternzeit bei einer erneuten SS passiert.


User-1753445573

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Eine Schwangerschaft beendet nicht die Elternzeit, die Elternzeit läuft weiter. Man kann aber die Elternzeit zum Beginn den neuen Mutterschutzes beenden. Die Elternzeit die dann noch übrig ist kann man dann später nehmen.


Neverland

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Darüber hinaus, wenn du ein eigenes Kind hast, ist es sehr fraglich wie lange du weiterhin negativ bist. Die grösste Ansteckungsgefahr ist nämlich das eigene kleinkind.


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