Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

hSari

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Krankenschwester und arbeite auf einer neurologischen Station im Krankenhaus. 2019 in meiner ersten Schwangerschaft bin ich aufgrund meines Arbeitsplatzes direkt in BV geschickt worden. Nun befinde ich mich in der 7SSW und der selbe Arbeitgeber lehnt ein BV komplett ab, da schwangere Angestellte Orga-Tätigkeiten übernehmen könnten, diese wurden bisher nicht näher definiert. Bis vor kurzem hieß es noch aufgrund von COVID würden wir sowieso alle ins BV gehen, aufgrund Personalmangels wurde das aber abgeschafft. Mit stellt sich die Frage ob das so überhaupt rechtens ist? Der Arbeitsplatz ist der selbe zumal ich jetzt in Teilzeit auch am Wochenende arbeite, damit die Betreuung meines Sohnes gewährleistet ist. Orga-Tätigkeiten fallen nur unter der Woche an. Gibt es da etwas wie ein „Gewohnheitsrecht“? Es ist nicht so, dass ich nicht arbeiten möchte. Ich habe einfach große Angst mein Ungeborenes Kind zu gefährden, da Orga-Tätigkeiten trotzdem Patienten-Kontakt bedeuten und ich auf meiner Station häufig mit demente, teils aggressiven oder auch deliranten Patienten arbeite. Und auf der anderen Seite habe ich das Gefühl ich werde nun aufgrund meiner Schwangerschaft schlechter gestellt. Ich würde mich über eine Einschätzung ihrerseits sehr freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich darf der Arbeitgeber Sie umsetzen, Sie müssen dann Tätigkeiten ausüben, die auch eventuell nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihren üblichen Tätigkeit stehen. Das Ganze muss zumutbar und natürlich auch geeignet sein. Auf die Ferne würde ich jetzt erst einmal abwarten, was das für organisatorische Tätigkeiten sind, kann mir jetzt im Moment aber nicht vorstellen, dass dann von der neuen Tätigkeit irgend eine Gefahr ausgeht. Liebe Grüße NB


Pamo

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Warte doch erst mal ab, was diese Orga-Aufgaben sind und ob sie wirklich sicher für Schwangere sind. Deine Arbeitszeiten werden sich dabei an deinem Arbeitsvertrag orientieren, da stehen doch sicher die Wochenendzeiten drin?


3wildehühner

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Dein Arbeitgeber ist im Recht. Es gibt kein Wunschrecht für ein Beschäftigungsverbot und der Arbeitgeber ist sogar gesetzlich verpflichtet, dir einen Ersatzarbeitsplatz im Rahmen deines Vertrages zu mutterschaftsgesetzkonformen Bedingungen zuzuweisen! Nur, wenn es keinen geeigneten Platz gibt, darf er ein BV erteilen. Da du ja nur MIT, aber nicht AN Menschen arbeitest, scheint es auch keine besondere Gefahr zu geben. Wenn in deinem Vertrag keine Tage festgelegt sind, sondern Stunden, musst du selbstverständlich innerhalb der Woche arbeiten. Für ein Beschäftigungsverbot müsste dein Kind übrigens auch betreut sein.


Feuerschweifin

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So eindeutig, wie das manche hier schreiben, ist es nicht. Für die Ersatztätigkeit, die dir zugewiesen werden soll, muss natürlich auch eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. In dieser muss natürlich auch beschrieben werden, dass Kontakt zu Menschen besteht, von denen erhöhte Gefahr für einen körperlichen Übergriff ausgeht. Und da wage ich zu bezweifeln, dass das mutterschutzkonform ist. Wenn in deinem Arbeitsvertrag hingegen keine festen Tage/Arbeitszeiten festgelegt sind, hast du keinen Anspruch auf die bisherigen Zeiten.


hSari

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Ich erwähne nochmal, dass es mir nicht darum geht nicht zu arbeiten, sondern einen für mich sicheren Arbeitsplatz zu bekommen. Die Gestaltung dessen finde ich sehr zweifelhaft, da ich es aus der Vergangenheit kenne. Ich soll einen sogenannten Zwischendienst übernehmen, der vor allem administrative Tätigkeiten beinhalten soll. Soweit so gut, allerdings fällt unter diesen auch die Zubereitung von Infusionen, die ich nur eingeschränkt durchführen darf. Sowie das „Vorbereiten“ von Patienten die vom Transportdienst zu Untersuchungen abgeholt werden, dazu gehört aber auch die Mobilisation immobiler Patienten in den Rollstuhl sowie das Befördern von Betten OHNE Unterstützung. Der größte Punkt für mich ist jedoch dass auch auf unserer Station COVID-infizierte Patienten liegen, häufig kommt das positive Ergebnis des PCR-Tests jedoch erst nach Tagen. Wie soll man sich da ausreichen schützen. Das Tragen einer FFP2Maske ist selbstverständlich aber ich habe ja dann auch keine Möglichkeit diese temporär abzunehmen da all meine Kollegen infizierte Patienten betreuen. Ich verstehe nicht was damit gemeint ist dass die Betreuung meines Kindes auch mit BV geregelt sein muss. Im Normalfall arbeite ich am Wochenende und in der Woche im Frühdienst. Ich weiß, dass es viel um Kulanz geht, allerdings habe ich das Gefühl ich werde nun aufgrund meiner Schwangerschaft stark benachteiligt.


Mitglied inaktiv

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Naja dein Kind muss ja betreut sein damit du überhaupt arbeiten kannst. Sonst kannst du kein BV beanspruchen


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