dezemberwunder93
Hallo Frau Bader, ich glaube meine Frage wird sich etwas länger ziehen: Ich bin aktuell in der 13. SSW, habe immer noch mit schrecklicher Übelkeit zu kämpfen und Rückenschmerzen gesellen sich auch langsam dazu, ich denke alles noch vertretbar, jetzt ist es nur so: Ich arbeite in einer Zahnarztpraxis, bin eigentlich als Prophylaxehelferin eingestellt und wurde direkt nach Bekanntgabe an die Anmeldung verfrachtet, habe also Patientenkontakt und das ohne Schutzvorrichtungen o.ä. Da meine Beschwerden leider nicht besser werden war ich in letzter Zeit des öfteren gezwungen zum Arzt zu gehen und mich krank schreiben zu lassen. Nun zum Punkt, der mich psychisch langsam auf die Barrikaden gehen lässt. Meine Hausärztin sagt, sie stellt mir keine AU aus, das müsse meine FA machen. Meine FA weigert sich vehement mir ebenfalls eine auszustellen und wenn dann nur für ein paar Tage. Habe alles an Medikamenten probiert, es hilft nur leider alles nichts. Außerdem hat meine FA mich darauf hingewiesen, auf die Frage ob sie mir ein BV ausstellt, dass dies nur der AG kann. Gesagt getan habe ich meinen AG angesprochen, der dies ebenfalls verneinte mit der Aussage „Wir brauchen jede helfende Hand“ und die 40 Stunden in der Woche muss ich machen sonst gibt es eine Gehaltskürzung. Zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen, hat er das BV jedoch direkt nach Bekanntgabe ausgestellt (eine Prophylaxekraft wie ich und eine Büromitarbeiterin, die weder Kontakt zu Patienten hatte noch sonstiges). Warum wird bei mir der Unterschied gemacht? Habe ebenfalls mit der KK telefoniert, die sagte, dass ich eigentlich raus genommen werden muss, gerade im medizinischen Bereich. Jetzt bin ich komplett verwirrt. Ich hoffe sehr, auf Ihre Hilfe, denn langsam bin ich sehr verzweifelt. LG
Hallo, Sie müssen unterscheiden zwischen Krankschreibung (es liegt nicht an der Arbeit) und BV (die Gefahr geht von der Arbeit aus). Man könnte ihm auferlegen, eine Plexiglasscheibe aufzustellen (Gewerbeaufsichtsamt), aber einen Grund für ein BV kann ich hier nicht erkennen. Einen Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es hier nicht. Liebe Grüße NB
cube
Evt. wurden die anderen MA´s während der Coronaauflagen sofort in´s BV geschickt? Oder es liegt noch länger zurück und es galten noch andere Richtlinien zu einem MuSchu-konformen Arbeitsplatz. Bei jeder Schwangerschaft muss er ja neu prüfen, ob er aktuell einen MuSchu-konforman Arbeitsplatz schaffen/anbieten kann - kann also meiner Meinung nach schon sein, dass er einer Kraft zum Zeitpunkt x ein BV aussprechen musste, aktuell aber eben nicht. Wie dem auch sei: der AG hat dich ja umgesetzt und aus dem Prophylaxebereich damit herausgeholt. Natürlich muss er grundsätzliche Schutzmaßnahmen bzgl. Corona generell -auch ohne schwangere MA - erfüllen. Das der FA dir nur für ein paar Tage eine AU ausstellt, ist für mich auch ok. Man muss halt regelmäßig prüfen, ob die Erkrankung noch besteht. Einfach mal für 3 Wochen AU kenne ich nicht mal bei Dingen, wo ganz klar ist( Bruch öä), dass man 4 Wochen noch arbeiten gehen kann. Wende dich an die Gewerbeaufsicht und lass dich dort beraten bzw. schildere denen das Problem. Normalerweise sollten diese dir da beratend zu Seite stehen können.
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