Sabrinabalu
Hallo Frau Bader, da ich im Gesundheitswesen (ambulanten Altenpflege) arbeite und ich ein bv bekomme, hat der Arbeitgeber vorgeschlagen das ich im Büro arbeiten könnte. doch er würde mir nicht mein Gehalt zahlen wollen was im Vertrag steht, obwohl mir dieses ja auch bei meinem bv zusteht. Er möchte mir 700€ weniger zahlen als im Vertrag vereinbart ist. Darf er das? Darf er überhaupt auf die Idee kommen mir weniger zu zahlen? Mit freundlichen Grüßen Sabrina
Hallo, Büro ja weniger Lohn nein. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein darf er nicht. Zu finden im Mutterschutzgesetz Paragraph 18 § 18 Mutterschutzlohn "....Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen...."
Mamamaike
Hallo, weise ihn auf das hin, was Dir Gernemama zitiert hat. Wenn er sich weiter quer stellt, wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Viele Grüße
Sabrinabalu
Danke für eure schnellen Antworten. Bis Mai 2022 war ich Teilzeitkraft ab Juni 2022 habe ich dann in die vollzeitStelle gestartet. Gestern habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren.Mein Arbeitgeber möchte mir so gesehen mein Teilzeit Gehalt zahlen was ich bis Mai 2022 verdient habe. Wird auch in diesem Fall wenn ich die Beschäftigung im Büro mache das Gehalt von dem neuen Vollzeitvertrag berechnet oder das Gehalt von der Teilzeit stelle dich ich vorher ausgeführt habe? Liebe Grüße Sabrina
mellomania
Immer das was man ohne bv erhält. Wenn vz dauerhaft wieder, dann vz.
Mitglied inaktiv
Das regelt auch das Mutterschutzgesetz Paragraph 21 Absatz 4 "....(4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar 1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird, 2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird....." Du musst deinen durschnittlichen Lohn aus Vollzeit bekommen, wenn der Vertrag dauerhaft geändert wurde. Dein Chef bekommt doch deinen Lohn über die Umlage der KK zurück.
Ani123
Versetzen ins Büro darf er sie und das sollte er auch bevor er ein BV ausspricht, weil es im Büro mutterschutzkomform ist. Gehalt steht ihnen trotz Wechsel des Bereiches in der Schwangerschaft das Gehalt zu welches in der ambulanten Altenpflege bekommen hätten. Und wenn ihr Vertrag seit Juni in VZ ist bleibt das auch im Büro so. Somit müssen sie VZ arbeiten und erhalten VZ-Gehalt von der ambulanten Altenpflege. Vielleicht weiß ihr AG das nicht? Weise ihn darauf hin und nehmen sie sonst Kontakt zum Gewerbeaufsichtsamt auf. Gibt es einen Betriebsrat? Sie könnten auch dahin Kontakt aufnehmen und um Unterstützung bitten. Allerdings kann es sein, dass die sich damit nicht auskennen. Ein guter Betriebsrat kommuniziert das offen und verweist an entsprechende andere Stellen, wie z. B. dem Gesundheitsamt. Sollte ihr AG trotzallem weniger Gehalt zahlen als ihnen zusteht bleibt ihnen nur der Weg Hilfe vom Anwalt zu holen. Werdende Mütter dürfen nicht schlechter gestellt werden, was ihr AG machen würde. Das hat nicht nur während der Schwangerschaft negative Auswirkungen (weniger Gehalt), sondern auch beim EG, welches dadurch geringer ausfallen würde.
Btby
Ani123 warum wird von fir immer gesiezt abgesehen von den EXPERTEN dutzt man sich hier im Forum
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