Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich hätte mal eine Frage und zwar bin ich in der fünften Woche schwanger, habe meinem AG ein Attest über meine bestehende SS zukommen lassen sowie die derzeit bestehende Krankmeldung aufgrund von Erbrechen und Kreislaufproblemen, da wir derzeit 4 Wochen Urlaub haben, habe ich es per Post versendet. Die AU hab ich zusätzlich per Fax gesendet da ich wollte das er es gleich weiss. Jetzt habe ich die Kündigung im Briefkasten, ich muss dazu sagen das ich dort erst 9 Wochen beschäftigt bin und mich noch 3 Wochen in der Probezeit befinde, SS war ungeplant. Ich habe das Attest über das Bestehen der SS sofort nochmal per Einschreiben (persönlich) weggeschickt. Da ich das ja innerhalb zwei Wochen nach Kündigung noch nachholen kann und diese dadurch normalerweise unwirksam wird. Er möchte jetzt eine Ausnahmekündigung beantragen,...weil es ein Kleinbetrieb ist aber im Gesetzestext steht doch das er das nur kann wenn er eine Ersatzkraft einstellen müsste der er nur einen unbefristeten Vertrag ausstellen könnte. Das ist doch bei Arzthelferinnen gar nicht der Fall oder? Kann er so einfach eine Ausnahmekündigung beantragen?? Durch den ganzen Streß und Streit rund um die Rechte seiner und meinerseits sowie die Kündigung und den Streit weil er mir mein Gehalt nicht mehr überwiesen hat habe ich furchbare Angst wieder dorthinzugehen. Wenn ich dran denke das ich nächste Woche dorthin muss muss ich mich übergeben, fange an zu zittern und kann seit Tagen nicht schlafen. Ich habe richtiggehende Panikattacken. Im Internet meinte jemand ich sollte doch meinem FA die Lage schildern und die Kündigung trotz der SS und das ganz drumherum wäre auf jeden Fall ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot, aufgrund der erheblichen psychischen Belastung. Sowas hab ich noch nie gehört. Wer zahlt dann? Was steht in so einem Beschäftigungsverbot und ist eine schwere psychische Belastung durch die Arbeit wirklich ein Grund dafür? Tut mir leid für den langen Text aber ist doch eine sehr schwierige Situation, die meine Freude über mein Baby doch sehr trübt...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

das heißt aber nicht das er eine ausnahme kündigung bekommt. ist zwar schwer aber das heißt abwarten ab er die genähmigung gekommt. ich weiß nicht warum er so was macht aber er bekommt beim beschäftigungsverbot ja dein gehalt von krankenkasse wieder.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...