Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich hätte mal eine Frage und zwar bin ich in der fünften Woche schwanger, habe meinem AG ein Attest über meine bestehende SS zukommen lassen sowie die derzeit bestehende Krankmeldung aufgrund von Erbrechen und Kreislaufproblemen, da wir derzeit 4 Wochen Urlaub haben, habe ich es per Post versendet. Die AU hab ich zusätzlich per Fax gesendet da ich wollte das er es gleich weiss. Jetzt habe ich die Kündigung im Briefkasten, ich muss dazu sagen das ich dort erst 9 Wochen beschäftigt bin und mich noch 3 Wochen in der Probezeit befinde, SS war ungeplant. Ich habe das Attest über das Bestehen der SS sofort nochmal per Einschreiben (persönlich) weggeschickt. Da ich das ja innerhalb zwei Wochen nach Kündigung noch nachholen kann und diese dadurch normalerweise unwirksam wird. Er möchte jetzt eine Ausnahmekündigung beantragen,...weil es ein Kleinbetrieb ist aber im Gesetzestext steht doch das er das nur kann wenn er eine Ersatzkraft einstellen müsste der er nur einen unbefristeten Vertrag ausstellen könnte. Das ist doch bei Arzthelferinnen gar nicht der Fall oder? Kann er so einfach eine Ausnahmekündigung beantragen?? Durch den ganzen Streß und Streit rund um die Rechte seiner und meinerseits sowie die Kündigung und den Streit weil er mir mein Gehalt nicht mehr überwiesen hat habe ich furchbare Angst wieder dorthinzugehen. Wenn ich dran denke das ich nächste Woche dorthin muss muss ich mich übergeben, fange an zu zittern und kann seit Tagen nicht schlafen. Ich habe richtiggehende Panikattacken. Im Internet meinte jemand ich sollte doch meinem FA die Lage schildern und die Kündigung trotz der SS und das ganz drumherum wäre auf jeden Fall ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot, aufgrund der erheblichen psychischen Belastung. Sowas hab ich noch nie gehört. Wer zahlt dann? Was steht in so einem Beschäftigungsverbot und ist eine schwere psychische Belastung durch die Arbeit wirklich ein Grund dafür? Tut mir leid für den langen Text aber ist doch eine sehr schwierige Situation, die meine Freude über mein Baby doch sehr trübt...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

das heißt aber nicht das er eine ausnahme kündigung bekommt. ist zwar schwer aber das heißt abwarten ab er die genähmigung gekommt. ich weiß nicht warum er so was macht aber er bekommt beim beschäftigungsverbot ja dein gehalt von krankenkasse wieder.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde ich aktuell am Ende meiner Facharztweiterbildung an einer Uniklinik und bin aktuell schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 15.04.26 Der ET ist am 05.07.26. Meine Frauenärztin hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt (seit 19.01.) Gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG müsste dann mein Vertrag verlänge ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...