Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte mal eine Frage und zwar bin ich in der fünften Woche schwanger, habe meinem AG ein Attest über meine bestehende SS zukommen lassen sowie die derzeit bestehende Krankmeldung aufgrund von Erbrechen und Kreislaufproblemen, da wir derzeit 4 Wochen Urlaub haben, habe ich es per Post versendet. Die AU hab ich zusätzlich per Fax gesendet da ich wollte das er es gleich weiss. Jetzt habe ich die Kündigung im Briefkasten, ich muss dazu sagen das ich dort erst 9 Wochen beschäftigt bin und mich noch 3 Wochen in der Probezeit befinde, SS war ungeplant. Ich habe das Attest über das Bestehen der SS sofort nochmal per Einschreiben (persönlich) weggeschickt. Da ich das ja innerhalb zwei Wochen nach Kündigung noch nachholen kann und diese dadurch normalerweise unwirksam wird. Er möchte jetzt eine Ausnahmekündigung beantragen,...weil es ein Kleinbetrieb ist aber im Gesetzestext steht doch das er das nur kann wenn er eine Ersatzkraft einstellen müsste der er nur einen unbefristeten Vertrag ausstellen könnte. Das ist doch bei Arzthelferinnen gar nicht der Fall oder? Kann er so einfach eine Ausnahmekündigung beantragen?? Durch den ganzen Streß und Streit rund um die Rechte seiner und meinerseits sowie die Kündigung und den Streit weil er mir mein Gehalt nicht mehr überwiesen hat habe ich furchbare Angst wieder dorthinzugehen. Wenn ich dran denke das ich nächste Woche dorthin muss muss ich mich übergeben, fange an zu zittern und kann seit Tagen nicht schlafen. Ich habe richtiggehende Panikattacken. Im Internet meinte jemand ich sollte doch meinem FA die Lage schildern und die Kündigung trotz der SS und das ganz drumherum wäre auf jeden Fall ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot, aufgrund der erheblichen psychischen Belastung. Sowas hab ich noch nie gehört. Wer zahlt dann? Was steht in so einem Beschäftigungsverbot und ist eine schwere psychische Belastung durch die Arbeit wirklich ein Grund dafür? Tut mir leid für den langen Text aber ist doch eine sehr schwierige Situation, die meine Freude über mein Baby doch sehr trübt...
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fragen Sie kurz u allgemein. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
das heißt aber nicht das er eine ausnahme kündigung bekommt. ist zwar schwer aber das heißt abwarten ab er die genähmigung gekommt. ich weiß nicht warum er so was macht aber er bekommt beim beschäftigungsverbot ja dein gehalt von krankenkasse wieder.
Ähnliche Fragen
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes