Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

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Hallo, ich hätte mal eine Frage und zwar bin ich in der fünften Woche schwanger, habe meinem AG ein Attest über meine bestehende SS zukommen lassen sowie die derzeit bestehende Krankmeldung aufgrund von Erbrechen und Kreislaufproblemen, da wir derzeit 4 Wochen Urlaub haben, habe ich es per Post versendet. Die AU hab ich zusätzlich per Fax gesendet da ich wollte das er es gleich weiss. Jetzt habe ich die Kündigung im Briefkasten, ich muss dazu sagen das ich dort erst 9 Wochen beschäftigt bin und mich noch 3 Wochen in der Probezeit befinde, SS war ungeplant. Ich habe das Attest über das Bestehen der SS sofort nochmal per Einschreiben (persönlich) weggeschickt. Da ich das ja innerhalb zwei Wochen nach Kündigung noch nachholen kann und diese dadurch normalerweise unwirksam wird. Er möchte jetzt eine Ausnahmekündigung beantragen,...weil es ein Kleinbetrieb ist aber im Gesetzestext steht doch das er das nur kann wenn er eine Ersatzkraft einstellen müsste der er nur einen unbefristeten Vertrag ausstellen könnte. Das ist doch bei Arzthelferinnen gar nicht der Fall oder? Kann er so einfach eine Ausnahmekündigung beantragen?? Durch den ganzen Streß und Streit rund um die Rechte seiner und meinerseits sowie die Kündigung und den Streit weil er mir mein Gehalt nicht mehr überwiesen hat habe ich furchbare Angst wieder dorthinzugehen. Wenn ich dran denke das ich nächste Woche dorthin muss muss ich mich übergeben, fange an zu zittern und kann seit Tagen nicht schlafen. Ich habe richtiggehende Panikattacken. Im Internet meinte jemand ich sollte doch meinem FA die Lage schildern und die Kündigung trotz der SS und das ganz drumherum wäre auf jeden Fall ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot, aufgrund der erheblichen psychischen Belastung. Sowas hab ich noch nie gehört. Wer zahlt dann? Was steht in so einem Beschäftigungsverbot und ist eine schwere psychische Belastung durch die Arbeit wirklich ein Grund dafür? Tut mir leid für den langen Text aber ist doch eine sehr schwierige Situation, die meine Freude über mein Baby doch sehr trübt...


Mitglied inaktiv

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das heißt aber nicht das er eine ausnahme kündigung bekommt. ist zwar schwer aber das heißt abwarten ab er die genähmigung gekommt. ich weiß nicht warum er so was macht aber er bekommt beim beschäftigungsverbot ja dein gehalt von krankenkasse wieder.


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