Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe vor 3 Tagen von meinem FA wegen einer Risikoschwangerschaft aufgrund von Mobbing in der Firma das Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung bekommen. Ein Gutachten, was mein FA ausfüllen musste und noch einmal eine Bescheinigung des Arztes, wo dieses nochmals beziffert wird, musste ich dann zu meiner Krankenkasse schicken. Ich habe meinen Arbeitgeber per email benachrichtigt, weil ich nicht mit ihm sprechen kann (schon das alleine ist Stress für mich!), dass ich nicht mehr in den Betrieb komme. Mein FA sagte mir, dass ich wahrscheinlich noch nichtmals die Pflicht hätte, ihm Bescheid zu sagen. Jetzt kommt eine email von meinem AG, dass er diese Bescheinigung einsehen möchte und er fragt, wer diese ausgestellt hat. Hat er die Berechtigung dazu und kann er sich nicht einfach an meine Krankenkasse wenden oder geben die ihm nicht eh Bescheid darüber, kenne mich da jetzt nicht so aus? Und die zweite Frage wäre, wie hoch ist denn jetzt mein Einkommen mtl. und wie lange bekomme ich dieses Einkommen dann noch? Langer Text, aber muß sein, sorry! Viiilen Dank vorab schon einmal für die Antwort! :-))))
Hallo, Der Arbeitgeber muss die Gelegenheit haben, die der Beschäftigung entgegenstehenden Gefahrenquelle zu beseitigen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Attestes kann der Arbeitgeber vom ausstellenden Arzt Auskunft über die Gründe für die Ausstellung des Attestes verlangen, soweit diese nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Der Arzt hat deshalb dem Arbeitgeber mitzuteilen, von welchen tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Schwangeren er bei der Ausstellung des Attestes ausgegangen ist. Fragen nach dem Gesundheitszustand der Schwangeren und dem Verlauf der Schwangerschaft, darf der Arzt nicht beantworten, da diese Angaben der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Wird das ärztliche Beschäftigungsverbot trotz der Einwände des Arbeitgebers aufrechterhalten, kann dieser eine weitere ärztliche Untersuchung verlangen. Die Arbeitnehmerin muss der Aufforderung des Arbeitgebers nachkommen, wenn er ihr die Gründe für seine Zweifel mitteilt. Das Recht der Schwangeren auf freie Arztwahl ist jedoch zu beachten. Die Kosten der Nachuntersuchung trägt der Arbeitgeber, da er die Untersuchung veranlasst hat. Bis zur Vorlage des zweiten Attestes erhält das ursprüngliche ärztliche Zeugnis seine volle Gültigkeit. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse