Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe nun für die 2. Schwangerschaft in Folge ein Beschäftigungsverbot erhalten. Der Faktor der Summe pro Tag stimmt soweit, jedoch hat sich der Stundenlohn erhöht, was vergessen wurde. Dort trifft § 11 Absatz 2 des Mutterschutzgesetzes zu, oder ? Weiter würde ich gerne wissen, ob zwei Wochen unbezahlter Urlaub in die 13 Wochen der Berechnung mit einfliessen darf oder ob diese unrelevant sind. Vielen Dank
Hallo, der unbezahlte Urlaub wird mit 0 angerechnet (was natürlich viel ausmacht). Es wird der Lohn genommen, den Sie jetzt ohne BV erhalten würden Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke, dann ist das wirklich doof gelaufen. Naja, als ich den nahm wusste ich noch nichts davon bald schwanger zu werden :-) Dann ist es bis auf den erhöhten Stundenlohn der gleiche Faktor wie bei meinem Sohn, da ich im Erziehungsurlaub nicht gearbeitet habe und diese Schwangerschaft exakt and dessen anschliesst. Vielen Dank ud schöne Feiertage
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