Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot wärend der Stillzeit und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot wärend der Stillzeit und Elterngeld

Maerchenfee

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Hallo Frau Bader, Ich bin gerade leicht am verzweifeln mit dem Elterngeldantrag. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der im Juni auslaufen würde. Mein AG hat sich aber bisher nicht dazu geäussert das dieser nicht verlängert wird. Ich bin seit der 20SSW im Beschäftigungsverbot gewesen da ich in der ambulanten Intensivpflege bei beatmungspflichtigen Intensivpatienten mit Tracheostomaversorgung arbeite. Nun habe ich entbunden und musste mein AG darüber in Kenntnis setzen das ich stille, was dem zu folge wieder auf ein Beschäftigungsverbot hinausläuft wärend der Stillzeit. Weil, eigentlich wollte ich die sonderregelung nutzen das ich hin und wieder arbeiten gehe, aber nicht über 30 Wochenstunden komme. Nun weiss ich nicht wie ich den antrag stelle ob sofort oder ob ich ihn den anspruch für 12 monate erst einmal anmelde und ob ich noch irgendetwas beachten muss???? Vielen lieben Dank schon im Vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vertrag läuft ganz normal aus. Das mit dem BV würde ich mit dem Arzt besprechen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du kannst ihn nur bis Vertragsende stellen. Ohne neuen Vertrag läuft Deiner ganz normal aus. Meine das jetzt nicht böse, aber Du warst im BV und wirst es dann bleiben, der AG hat keinen Nutzen Deinen Vertrag zu verlängern aktuell. Nach Mutterschutz bis zum Vertragsende geht Dein Weg aber natürlich. Oder spreche ihn direkt darauf an wie es um die Verlängerung steht. Dann bist Du schlauer. Vielleicht klappt es ja auch, was ich Dir wünsche. Beachten musst Du dass Du Dich bei Arbeitswillen drei Monate vor Ablauf des Vertrages auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden musst, sofern Du die Kinderbetreuung nachweisen kannst.


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