Augustine2010
Hallo ich bin letztes Jahr Mutter geworden und möchte im April wieder einsteigen in meiner alten Firma. Dort konnte ich zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens meiner Schwangerschaft nicht mehr risikolos beschäftigt werden und bin ins Beschäftigungsverbot geschickt worden von meinem AG. Nun sagte eine Freundin mir, dass mir für diese Zeit sowie die Zeit des Mutterschutzes (was zusammen fast 9 Monate ausmacht) noch anteiliger Urlaub zusteht, den ich im Anschluss an die Elternzeit gern nehmen würde. ISt das richtig? Kommt mir so viel vor, da ich ja die ganze Zeit schon zu Hause war- quasi "Urlaub" hatte. Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, ja, da hat Ihre Freundin recht. Sie haben Urlaubsansprüche für alle Monate, in denen BV oder Mutterschutz waren. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Ja, das stimmt. Man erwirbt sogar Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich habe folgende Situation: Arbeitszeit 5 Tagewoche je 5h täglich Durch Schwangerschaft Teilbeschäftigungsverbot nur noch 3 Tagewoche je 5h Urlaubsanspruch war bei der 5 Tage Woche 30 Tage Wenn man nun Urlaub nehmen will während dem Teilbeschäftigungsverbot, trage ich von den 30 Tagen dann nur an den 3 Tagen Urlaub ein, wo ich ...
Hallo Frau Bader, Ich bin Februar 2019 in das Beschäftigungsverbot gekommen, man konnte mir auch keinen alternativen Arbeitsplatz zu Verfügung stellen. Januar 2019 habe ich für das ganze Jahr 2019 meinen Jahresurlaub planen müssen, dieser wurde auch genehmigt im Januar 2019. Am 01.10.19 kam dann unsere Tochter zur Welt und am 02.12.19 began ...
Hallo Frau Bader, und zwar geht es darum ich bin seit Mitte mai im Beschäftigungsverbot. Und jetzt ist es so das mir mein Arbeitgeber fürs komplette Jahr 12 Tage Urlaub abgezogen hat. Normal hab ich fürs ganze Jahr 31 und jetzt hab ich nur noch 19… jetzt wollte ich mich mal informieren ob er das darf… da ich gelesen hatte im Beschäftigungsverbot da ...
Hallo! Ich habe noch 28 Tage Urlaub aus 2020, in dem ich zu Beginn meiner Schwangerschaft während meinem Vollzeit-Job (37,5h) ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Ich möchte jetzt nach der Elternzeit zurück in den Job, allerdings in Teilzeit (20h). Meine Chefin sagt nun, dass meine Urlaubstage, wenn ich zurück bin nur noch „Teilzeit“ wert sind - ...
Hallo,
Ich hatte ein Beschäftigungsverbot und anschließend Elternzeit.
Nun bin ich nach der Elternzeit wieder im Beschäftigungsverbot.
Wie ist das mit dem Urlaubsanspruch?
Verfällt dieser ?.
Herzlichen Dank
Guten Tag, Ich habe bis 23.7. gearbeitet..daraufhin das Beschäftigungsverbot erhalten..ich hatte für das Jahr 2021 31 Urlaubstage über..habe 7 Tage genommen. Mein Mutterschutz begann am 18.10.21 und endete am 25.1.22 danach war ich in Elternzeit bis 16.11.22 Für 2021 wäre jetzt ein Urlaubsanspruch noch von 24 Tagen..ist das richtig? Wieviel Ur ...
Guten Morgen Frau Bader, so langsam beschäftige ich mich mit der geplanten Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Es gab während der Schwangerschaft zu viele Differenzen, eine Rückkehr in 2024 ist ausgeschlossen. Kurz zu den Fakten: - ich war seit dem 1.3.22 im Beschäftigungsverbot - Kind ist am 21.10.22 geboren - bis 20.12.22 im Mut ...
Guten Tag, ich habe am 07.05.22 Zwillinge entbunden, der ursprünglich errechnete Entbindungstermin wäre der 17.06.22 gewesen. Nun war ich ab 04.02.22 im beschäftigungsverbot. Meine Frage ist nun, wieviel Urlaub mir, wenn ich jetzt ab Dezember wieder auf Minijob Basis beim gleichen Arbeitgeber anfange, zusteht? Ich hatte vorher Vollzeit 28 Tage Urla ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Aktuell bin ich aufgrund der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Da ich eine 4 Tage Woche habe, wird mein Urlaubsanspruch auf diese umgerechnet. In einem Gespräch heute wurde mir gesagt, dass meine Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot gekürzt werden, da ich nach der Elt ...
Hallo Frau Bader, Ich versuche mich noch einmal verständlicher auszudrücken: Ich bin im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Davor habe ich eine 4 Tage Woche gehabt. Da ich meinen Urlaub im Beschäftigungsverbot nicht nehmen kann, habe ich 28 Tage alten Urlaub. Dieser verfällt ja nicht, also kann ich ihn nach der Elternzeit nehmen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht