Beschäftigungsverbot und Gefährdungsbeurteilung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und Gefährdungsbeurteilung

Guten Tag, Momentan habe ich einige Probleme mit meiner Chefin und bin etwas verzweifelt. Bisher hatten wir eine gute Kommunikation, die vor knapp 2 Wochen jäh abbrach. Kurz zur Situation: Bisher hatte ich ein befristetes Beschäftigungsverbot bis zur 20.SSW, da ich nicht kompletten Immunschutz habe und starke Symptome (Übelkeit, Schwindel, Schlaflosigkeit wegen Schwangerschaftsschnupfen) hatte. Da meine Chefin noch recht neu ist, hatte sie noch nie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und wusste auch nichts von einem "zweiten Teil", der zu erstellen war. Ich sollte trotz Beschäftigungsverbot Vertretungsunterricht vorbereiten und die Zeugnisse schreiben. Aus schlechtem Gewissen meinen Kollegen gegenüber habe ich das gemacht. Meine Ärztin meinte, dass sich meine Chefin hierbei strafbar gemacht habe und da es mir besser ging hat sie das Beschäftigungsverbot umgeschrieben, dass ich nun nur noch keinen Kontakt zu Kindern haben kann (Ich bin Lehrerin an der GS). Ein Telefonat mit der Chefin war noch angenehm und sie meinte, sie melde sich wieder. Dabei erklärte ich ihr nochmals, dass eine GBU Teil 2 erstellt werden müsse, da ich dies auf einer Infoveranstaltung der Gewerkschaft erfahren hatte. Beim Personalrat sagte man mir ebenfalls, dass die GBU 2 mit der Schwangeren gemeinsam erstellt würde und danach wieder ein Arbeirseinsatz möglich sei. Nun habe ich am Montagabend um 20.30Uhr eine E-Mail erhalten, dass ich am nächsten Tag arbeiten solle inklusive langem (nicht leistbaren) Arbeitsauftrag mit Deadline für den übernächsten Tag. Auserdem der Vorwurf, ich hätte wichtige Termine versäumt und mich nicht gemeldet, wie ich nun arbeiten dürfte. Die Gefährdungsbeurteilung Teil 2 läge zur Unterschrift bereit. Auf eine Nachfrage kam heraus, dass sie sauer ist, weil ich beim Einkaufen (Kleidung) gesehen wurde, einen kleinen Ausflug mit Essen gehen und Museum unternommen habe und jedes mal auch Kinder in meiner Nähe gewesen seien, was nicht mit einem Beschäftigungsverbot übereinstimme? Vom Arzt habe ich andere Informationen- alles sei erlaubt, solange es kein intensiver Sport, Tragen, Gefahrstoffe oder intensiven Kinderkontakt enthalte. Sie bat mich am darauffolgenden Tag zum Gespräch und sandte die Gefährdungsbeurteilung per Mail zu - allerdings mit sehe vielen Fehlern. Leider hat mich diese Situation sehr aufgeregt und dass ich meine Chefin nicht mehr telefonisch erreichen konnte trug nicht dazu bei. Daraufhin bekam ich starke Bauch- und Magenschmerzen und meine Ärztin schrieb mich den Rest der Woche krank, da die Gebärmutter verspannt war und eine Magenschleimhautentzündung vorliegt. Das ist ihr wieder sauer aufgestoßen. Telefonisch kann ich sie nicht erreichen und erhalte auch keine Antworte auf meine Mails, ob am Montag ein Gespräch stattfinden kann. Nun meine Fragen - hat mein Arzt recht? Was genau ist während des Beschäftigungsverbots erlaubt? - Darf ich arbeiten bevor dir Gefährdungsbeurteilung Teil 2 erstellt wurde? - Ist die Gefährdungsbeurteilung gültig, wenn nicht richtig ausgefüllt bzw wenn ich mich weigere diese so falsch ausgefüllt zu unterschreiben? - Wie lauten die Fristen, um mich zur Arbeit zu beordert bzw. Ist es rechtlich möglich, spätabends für den nächsten Tag eingestellt zu werden? Vielen Dank im Voraus Vanillehörnchen

von Vanillehörnchen am 20.07.2023, 14:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gefährdungsbeurteilung

Hallo, man muss hier unterscheiden: 1. Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, muss die FÄ Sie krankschreiben. 2. Die Gefährdungsbeurteilung bedarf nicht Ihrer Unterschrift. 3. Selbstverständlich kann der AG anstelle eines BVs eine Umsetzung vornehmen. Ich kann nicht erkennen, wieso eine Gefahr ausgehen soll vom Erstellen von Zeugnissen u dem Vorbereiten vom Unterricht. Schließlich erhalten Sie den vollen Lohn. Und wieso sich Ihre Chefin hier strafbar gemacht haben soll, verstehe ich schon mal gar nicht. Ich habe auch nicht das Gefühl, dass Ihre AG keine Ahnung hat - eher Ihre FÄ. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, wenn Sie Rückfragen haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2023



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gefährdungsbeurteilung

Deine Ärztin hätte kein BV bzgl. eines spezifischen Arbeitsplatzes ausstellen dürfen. Hierfür ist gem. Gesetz direkt der Arbeitgeber zuständig. Die von dir genannten Symptome hätten auch nicht zu einem BV führen dürfen, sondern zu einer AU. Zur Gefährdungsbeurteilung und den notwendigen Schritten/Abläufen kann ich leider nichts sagen. Dass das BV ab dem nächsten Tag aufgehoben wird ist legitim, denn du bist für die Dauer eines BV verpflichtet, deine Arbeitsleistung weiter jederzeit zur Verfügung zu stellen, wenn die (neue) Tätigkeit dem Mutterschutzgesetz entspricht. Ein BV ist nicht zu verwechseln mit Urlaub, der dich davon befreit, deine Arbeitsleistung laut Vertrag für diese Zeit erbringen zu müssen.

von Dojii am 20.07.2023, 15:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gefährdungsbeurteilung

Du hättest besser mal nicht auf deine Ärztin gehört. Die hat dich richtig in die scheisse geritten. Deine Chefin ist völlig im Recht. Warum solltest du, auch mit BV, keinen Unterricht vorbereiten dürfen oder Zeugnisse ausstellen? Wo hättest du da gefährlichen Kontakt mit Kindern gehabt? Seibe Chefin hätte dann due Zeit nur nicht bei der KL einreichen dürfen. Das Stichwort hier ist Teil-Beschäftigungsverbot. Das ist völlig legitim. Deibe Chefin darf dich auch von eibembtsg auf den anderen wieder einbestellten. Wer hier richtig scheisse baut, das ist deine Ärztin.

von Neverland am 20.07.2023, 17:31



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