Guten Tag, Momentan habe ich einige Probleme mit meiner Chefin und bin etwas verzweifelt. Bisher hatten wir eine gute Kommunikation, die vor knapp 2 Wochen jäh abbrach. Kurz zur Situation: Bisher hatte ich ein befristetes Beschäftigungsverbot bis zur 20.SSW, da ich nicht kompletten Immunschutz habe und starke Symptome (Übelkeit, Schwindel, Schlaflosigkeit wegen Schwangerschaftsschnupfen) hatte. Da meine Chefin noch recht neu ist, hatte sie noch nie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und wusste auch nichts von einem "zweiten Teil", der zu erstellen war. Ich sollte trotz Beschäftigungsverbot Vertretungsunterricht vorbereiten und die Zeugnisse schreiben. Aus schlechtem Gewissen meinen Kollegen gegenüber habe ich das gemacht. Meine Ärztin meinte, dass sich meine Chefin hierbei strafbar gemacht habe und da es mir besser ging hat sie das Beschäftigungsverbot umgeschrieben, dass ich nun nur noch keinen Kontakt zu Kindern haben kann (Ich bin Lehrerin an der GS). Ein Telefonat mit der Chefin war noch angenehm und sie meinte, sie melde sich wieder. Dabei erklärte ich ihr nochmals, dass eine GBU Teil 2 erstellt werden müsse, da ich dies auf einer Infoveranstaltung der Gewerkschaft erfahren hatte. Beim Personalrat sagte man mir ebenfalls, dass die GBU 2 mit der Schwangeren gemeinsam erstellt würde und danach wieder ein Arbeirseinsatz möglich sei. Nun habe ich am Montagabend um 20.30Uhr eine E-Mail erhalten, dass ich am nächsten Tag arbeiten solle inklusive langem (nicht leistbaren) Arbeitsauftrag mit Deadline für den übernächsten Tag. Auserdem der Vorwurf, ich hätte wichtige Termine versäumt und mich nicht gemeldet, wie ich nun arbeiten dürfte. Die Gefährdungsbeurteilung Teil 2 läge zur Unterschrift bereit. Auf eine Nachfrage kam heraus, dass sie sauer ist, weil ich beim Einkaufen (Kleidung) gesehen wurde, einen kleinen Ausflug mit Essen gehen und Museum unternommen habe und jedes mal auch Kinder in meiner Nähe gewesen seien, was nicht mit einem Beschäftigungsverbot übereinstimme? Vom Arzt habe ich andere Informationen- alles sei erlaubt, solange es kein intensiver Sport, Tragen, Gefahrstoffe oder intensiven Kinderkontakt enthalte. Sie bat mich am darauffolgenden Tag zum Gespräch und sandte die Gefährdungsbeurteilung per Mail zu - allerdings mit sehe vielen Fehlern. Leider hat mich diese Situation sehr aufgeregt und dass ich meine Chefin nicht mehr telefonisch erreichen konnte trug nicht dazu bei. Daraufhin bekam ich starke Bauch- und Magenschmerzen und meine Ärztin schrieb mich den Rest der Woche krank, da die Gebärmutter verspannt war und eine Magenschleimhautentzündung vorliegt. Das ist ihr wieder sauer aufgestoßen. Telefonisch kann ich sie nicht erreichen und erhalte auch keine Antworte auf meine Mails, ob am Montag ein Gespräch stattfinden kann. Nun meine Fragen - hat mein Arzt recht? Was genau ist während des Beschäftigungsverbots erlaubt? - Darf ich arbeiten bevor dir Gefährdungsbeurteilung Teil 2 erstellt wurde? - Ist die Gefährdungsbeurteilung gültig, wenn nicht richtig ausgefüllt bzw wenn ich mich weigere diese so falsch ausgefüllt zu unterschreiben? - Wie lauten die Fristen, um mich zur Arbeit zu beordert bzw. Ist es rechtlich möglich, spätabends für den nächsten Tag eingestellt zu werden? Vielen Dank im Voraus Vanillehörnchen
von Vanillehörnchen am 20.07.2023, 14:04