Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe hier ein paar Fragen und hoffe, daß sie sie mir beantworten können. Wenn man Arbeitslosengeld bezieht und Krank geschrieben wird, dann hat man 6 Wochen Fortzahlung und dann Anspruch auf Krankengeld. Wenn man aber gleichzeitig einen Minijob hat, der einem Teilweise vom Arbeitslosengeld abgezogen wird, hat man nach sechs Wochen keinen Anspruch mehr auf eine Fortzahlung vom Minijob. Kann dann das Krankengeld neu Berechnet werden? Das Krankengeld bezieht sich ja aufs Arbeitslosengeld und das ist ja gemindert? Wenn man aber ein Beschäftigungsverbot bekommt (z. B. Aufgrund einer Risikoschwangerschaft) Dann habe ich gehört, daß die Knappschaft das Gehalt für den Minijob an den AG zurückbezahlt. Hat man einen normalen Arbeitgeber, zahlt der beim Beschäftigungsverbot. Wie ist das aber beim Arbeitsamt? Wer zahlt da bei einem Beschäftigungsverbot? Ist es Richtig, das bei einem Minijob das normale Arbeitsschutzgesetz greift? Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschutz? Ich dachte schon? Bekannte von mir behauptet, das wäre alles freiwillig vom AG, sie würde nur unbez. Urlaub und unbez. krank sein. Ist das nicht Ausbeutung? Vielen Dank für Ihre Hilfe Bettina
Hallo, -es gibt Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, nicts für den Minijob -für die Zeit des BV gibt es Lohnfortzahlung (AG kann es im U2 Verfahren zurück bekommen). - es gilt das Recht wie bei allen Arbeitsverträgen Gruß, NB
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