wondermadebygod
Hallo Frau Bader, ich hatte in den letzten 2 Jahren 5 Fehlgeburten. Nun wollen wir den weg der künstlichen Befruchtung gehen, da ich nicht mehr die Jüngste bin wollen wir auch keine Zeit mehr verschwenden. Jetzt ist es so, das ich vor 2 Monaten nach 4 Jahre Elternzeit des 1. Kindes eine neue Arbeitsstelle angefangen habe. Es ist jedoch ein sehr stressiger Job im medizinisch-administrativem Bereich mit Schichten. Ich weiß gerade nicht wie ich es handhaben soll. Ich müsste theoretisch direkt bescheid geben bezüglich einer bestehenden SS aufgrund der Schichten, aber meine Angst ist zu groß wieder eine FG zu erleiden und dann eventuell gekündigt zu werden (Probezeit besteht noch). Aber ich weiß auch mit meiner Vorgeschichte ist der Stress nicht gerade gut. Wie bin ich da rechtlich abgesichert? Und steht mir im Falle einer SS in meinem Fall ein BV sogar zu? Viele Grüße
Hallo, 1. 4 Jahre EZ gibt es nicht. 2. Ja, da ist ein ärztliches BV möglich Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bzgl. meines Urlaubsanspruches. Mein AG, bzw. die Buchhaltung rechnet irgendwie anders. Laut Vertrag habe ich 26 Tage Urlaub pro Jahr. Eckdaten: Meine Tochter ist am 18.04.2017 geboren. Seit 21.12.2016 bis 17.03.2017 war ich im Beschäftigungsverbot, danach normal Mutterschutz. Elternzeit habe ich bi ...
Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot soll mit Kündigungsfrist zum 30.04.2019 gekündigt werden. Wüsste gern, ob ich Elternzeit beantragen muss, da ich für den Arbeitsmarkt gerade nicht vermittelbar bin ( Baby ist gerade 5 Monate alt) und gleichzeitig Arbeitslosengeld 1? Leider kann mir diesbezüglich niemand eine Antwort geben. Scheint ...
Hallo Frau Bader, Meine Frage bezieht sich darauf, das ich letztes Jahr im August aufgrund von meinen Arbeitsplatzbedingungen (exam. Altenpflegerin ohne Möglichkeit eine andere Position im Haus zu bekommen) ins Beschäftigungverbot geschickt worden bin. Ich hatte in dem Jahr noch ca. 10 Tage Resturlaub übrig. Meine Chefin meinte nun zu mir das mein ...
Hallo, Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, ich bin Kinderkrankenschwester und in der 23.Woche. Meine Frage ist nun, welche Gehaltsbestandteile zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. Vor dem Beschäftigungsverbot habe ich meine Grundvergütung, Intensivzulage und diverse Zulagen erhalten, einige steuerfrei (Nachtdienst, So ...
Guten Tag, ich hätte gern mal eine kurze Einschätzung Ihrerseits bezüglich einem Anspruch auf Urlaubsgeld. Ich arbeite seit 2011 für den Caritasverband und bin dort als Heilerziehungspflegerin tätig. Vertraglich habe ich eine 75% Stelle unbefristet. Anfang 2017 wurde meine Stelle auf 100% aufgestockt da eine Mitarbeiterin erkrankte, dies ers ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit Ende März im BV. Werden diese Monate mit als Berechnungsgrundlage genutzt? Desweiteren war ich bis November letzten Jahres Azubi und nebenbei freiberuflich tätig. Zählen beide Einnahmen bei der Berechnung? Desweiteren wurde ich im Dezember aus dem Ausbildungsverhältnis im gleichen Unternehmen ...
Guten Tag, ich habe im Sommer 2018 mein erstes Kind bekommen und war ein Jahr in Elternzeit. In diese Zeit habe ich Elterngeld bezogen. Seit Juli 2019 bin ich in Teilzeit angestellt und seit September 2019 zusätzlich freiberuflich selbstständig. Nun planen wir eine zweite Schwangerschaft. Mein Gynäkologe sagte bereits, dass ich dann ein Berufsverb ...
Hallo Frau Bader, In den Anfängen meiner Schwangerschaft war ich drei Wochen krank geschrieben und anschließend wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, ich arbeite in einer Kita. Nun habe ich mich nach langen Überlegungen noch für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden und lasse diesen nächste Woche vornehmen. Da mir diese Entscheid ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 01.11.22 ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber erhalten. Im Vorfeld habe ich in Teilzeit, in Elternzeit gearbeitet, der Vertrag lief bis zum 01.11.22. Das heisst ab dem 02.11.22 habe ich wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle. Meine Frage lautet, verstehe ich es richtig, dass nach dem Mutte ...
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