Sonne-wonne
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Juni 2013 unser Baby im 10ten Monat auf tragischer Weise verloren und bin seit dem 21.11. im Krankengeld. Bei einer nächsten Schwangerschaft würde mir mein Frauenarzt ein BV erteilen. Erhalte ich vom AG auch die Entgeltfortzahlung, auch wenn die Schwangerschaft z. B. erst im Februar 2014 beginnt? Was nimmt dieser als Grundlage zur Berechnung? Da ich ja jetzt Krankengeld beziehe. Ich hatte mein letztes "normales" Gehalt im Mai 2013, seit dem hatte ich Mutterschutzgeld. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, das tut mir Leid -Ihr Schicksal ist ganz furchtbar. Sie bekommen bei dem BV das, was Sie ohne BV bekämen, wenn Sie also nicht mehr krankgeschrieben sind, den normalen Lohn Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Im BV bekommst Du was Du bekommen würdest, würdest Du arbeiten. LG Sabine
Sternenschnuppe
Das tut mir sehr leid. Im BV bekommst Du wie oben geschrieben dass was Du verdienen würdest. Allerdings muss der Job die Schwangerschaft gefährden. Hattest Du in der Schwangerschaft davor auch ein BV oder wieso würdest Du eines bekommen ?
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