Leopolt22
Hallo, ich bin derzeit noch in der Elternzeit und habe als Zahnmedizinische Fachangestellte gearbeitet. Im August dieses Jahres müsste ich dann nach 3 Jahren Ez wieder zu Vollzeit anfangen, werde zu diesem Zeitpunkt schon in der 21 ssw sein. Habe nun von einer Kollegin gehört das ich mindestens 3 Monate gearbeitet haben muss um meinen normalen Lohn im BV zu erhalten. Kann das sein? Denn ich bin in der Stuhlassistenz und bekomme für gewöhnlich ein sofortiges Beschäftigungsverbot wegen der Ansteckungsgefahr, man darf nur auf eigenen wunsch bleiben da Haften die Chefs aber nicht. Meine Frauenärztin stellt mir auch ein BV aus. Wie steht es da mit der Rechtslage? Wo bzw. Bei welcher Behörde kann ich mich da informieren ? Danke im Voraus
Hallo, nein, Sie können ab dem ersten Tag nach der EZ in BV gehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Deine Kollegin hat keine Ahnung. Das BV greift am ersten Tag nach Elternzeit, sofern der AG Dich nicht woanders einsetzen kann
Mitglied inaktiv
Dein Chef muss prüfen, ob er dich nicht an der Rezeption einsetzen kann und mit anderen administrativen Arbeiten. Nur wenn das nicht möglich ist, auch nicht in Teilzeit, dann kommt ein BV in Frage, jedoch muss das der Chef ausstellen und nicht die FÄ.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe im Juli das zweite Jahr meiner Elternzeit rum. Nun stellt sich mir die Frage, was wäre, wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde. Ein zweites Kind wollten wir immer haben. Mein Chef hat allerdings schon versucht mich während der Elternzeit zu kündigen, was aber ja nicht rechtens ist. Ich gehe davon aus, dass ich gleich nach der ...
Hallo Frau Bader, und zwar ist meiner Frau während der Elternzeit erneut Schwanger geworden. Elternzeit endet am 06.06.2012! Also müsste meine Frau ab dem 07.06.2012 wieder arbeiten. Da sie aber in einer Praxis arbeitet, hat sie vom Praxisinhaber zu beginn schon ein Beschäftigungverbot auf Grund der Schwangerschaft bekommen, da sie dort mit Kinde ...
Guten Abend Frau Bader, meine elternzeit endet am Donnerstag ,also wäre mein erster arbeitstag am Freitag. Nun ist das so das ich erneut schwanger bin und von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen habe. Bekomme ich in diesem Fall wieder Gehalt oder gehe ich leer aus. Wenn ich etwas bekomme wie wird das Gehalt errechnet? nach dem letzt ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Fall: ich bin momentan in Elternzeit mit meinem dritten Kind, das Ende des ELterngeldbezuges ist der 16.1.2014. Ich habe mich spontan entschlossen 1,5 Jahre zuhause zu bleiben, da die Kleine ein Frühchen ist und wir einen schwierigen Start hatten. Wenn ich dann nach ca. 14 Monaten erneut schwanger würde, also quasi ...
Hallo Frau Bader, im Mai endet meine Elternzeit.Ich lasse mir meinen Resturlaub bis Mitte Juni auszahlen.Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir schon ein Beschäftigungsverbot angedroht. Mein AG weiß noch nix von meiner SS. Ich werde es ihm aber in den nächsten Tagen mitteilen. Bekomme ich trotz Beschäftigungsverbot mein Gehalt? Ob ...
Hallo Frau Bader. Ich habe am 9.1.13 ein Kind bekommen. Da ich in der Kita arbeite, bekam ich die ganze Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt. Meine 2 jährige Elternzeit endet jetzt dann im Januar 2015. Ich bin wieder (früh-) schwanger (-schaft). Voraussichtlicher Termin: April 2015. Wie geht es jetzt weiter? Ich wollte im Januar wied ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir bei folgender Fragestellung behilflich sein: Kurz vor Ende meiner Elternzeit meines ersten Kindes (1,5 Jahre) bin ich erneut schwanger geworden und habe von meiner Frauenärztin aus diversen Gründen ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dies galt ab dem ersten Tag, wo ich wieder hätte arbeiten sol ...
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich bin Studentin und arbeite zusätzlich auf Minijob -Basis in einem Unternehmen. Allerdings habe ich nur einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Werksstudentin, in der keine Angaben zum Lohn oder zu den Arbeitszeiten festgelegt sind. Zur Zeit bin ich noch in Elternzeit meines ersten Kindes, die im November diesen Jahr ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im November 2018 schwanger geworden und direkt in ein Beschäftigungsverbot gegangen. Bis zum Mutterschutz habe ich mein volles Gehalt von meinem Arbeitgeber bekommen. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit (12 Monate) und würde im Juli 2020 wieder in Vollzeit anfangen zu arbeiten. Wenn ich nun während der Elte ...
Guten Tag Frau Bader, Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit mit meinem Sohn. Diese endet am 03.10.2020. Mein Mann und ich versuchen allerdings zur Zeit ein weiteres Kind zu bekommen. Ich bin examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und würde bei einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten. Meine Frage ist, wenn ich jetzt demnäc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner