Mitglied inaktiv
Hallo! Ich leite eine Kindertagesstätte und habe nun auf Grund der Biostoffverordnung ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der SS vom Arbeitgeber ausgesprochen bekommen. Meine Frage ist nun, ob der AG mir das volle Gehaltbis zum Antritt des MuSchu zahlen muß, oder ob ich mich auf Krankengeld von der KK einstellen muss. Wäre ja auch zur Berechnung des Elterngeldes nicht unerheblich. Danke LG Edith
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
du bekommst dein volles gehalt weiter. dein ag holt es sich dann von deiner krankenkasse wieder..
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