Lissybaer
Hallo Frau Bader, vor ein paar Tagen meinte mein FA dass ich die meisten Arbeiten in meinem Beruf als "Bademeisterin" nicht machen sollte (Wundversorgung, Arbeit mit Chemie, retten, lange stehen etc.) er könne mir aber trotzdem kein Beschäftigungsverbot erteilen da die Krankenkasse das überprüfen würde und nicht zustimmen würde. Er würde mich lieber im 6 Wochentakt krankschreiben da es keine Versetzungsmöglichkeit gibt. Wie ist das alles nun bei einem Minijob? Ich habe ja in dem Sinn keinen Festlohn sondern werde nach Stundenzahl bezahlt. Außerdem beginne ich diesen Job erst in dieser Woche. Bekomme ich überhaupt Geld wenn ich schon jetzt ein BV oder eine Krankschreibung bekomme? Oder ist es ratsamer einfach gleich beim AG bescheid zu geben - dieser würde mich dann eben nicht mehr einteilen da ich ja die Arbeit nicht ausüben darf, sprich er würde mich also einfach abmelden und das Arbeitsverhältnis somit beenden.
Hallo, in einem BV bekommt man weiter den vollen Lohn. Am besten wenden Sie sich an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüße NB
CKEL0410
Hallo eine Freundin von mir wurde vom ag einfach an die Kasse versetzt. Dein Ag müsste eigentlich wissen wie es läuft wenn ein ma schwanger ist. Dein ag wriss novh garnicht Bescheid, vielleicht machst du dir grade unnötig sorgen!
Lissybaer
Kasse oder ähnliches ist dieses mal nicht möglich das einzige Arbeitsgebiet ist das der Aufsichtskraft mit oben genannten Aufgaben ;)
CKEL0410
Das ist dann das problem deines ag dann muss er ein bv ausprechen, da du in dem Berufszweig schwanger nicht arbeiten darfs. Ob der gyn da ein bv auspricht weiss ich nicht. Eigentlich muss das der ag machen.
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