opheliaaa
Hallo Frau Bader, seit August habe ich ein vollständiges Beschäftigungsverbot aufgrund meines gefährdenden Arbeitsplatzes (Tankstelle an einer stark befahrenen Autobahn) sowie gefährdenden Tätigkeiten wie z.B. schweres heben, Kühlhausarbeiten, langes stehen ohne Sitzmöglichkeit ect. Hinzu kommt das ich ständig mit Menschen in Kontakt komme und trotz Impfung keinen ausreichenden Rötelnschutz habe. Das Verbot wurde wie schon erwähnt im August durch einen Allgemeinarzt meiner Hausarztpraxis ausgestellt. Diese Woche bekam ich einen Brief vom Anwalt meines Arbeitgebers worin steht, das mein AG daran zweifelt weil er in Erfahrung bringen konnte das ich nur ein mal bei dem Arzt gewesen wäre.. 1. Ist das totaler Quatsch, ich war dieses Jahr schon öfters in der Praxis 2. Frage ich mich wie die das in Erfahrung bringen können, wenn es sowas wie eine ärztliche Schweigepflicht gibt?! Mir wurde auch vom Arzt der es ausstellte bestätigt das sie keine Informationen rausgegeben haben und dies auch gar nicht dürfen. Weiter wird in dem Schreiben verlangt innerhalb von 5 Tagen! einen Nachweis meines Frauenarztes einzureichen, ob das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht und für welchen Zeitraum es in der Vergangenheit bestanden hat. Ansonsten gehen sie davon aus das ich arbeitsfähig bin und meinen Verpflichtungen zur Erbringung meiner Arbeitsleistung nicht nachgehe. Ist das überhaupt rechtens? Ich bin danach sofort zu meiner Frauenärztin, aber wurde von den Sprechstundenhilfen wieder abgewiesen mit der Begründung, das sie total ausgebucht sind und ich nächsten Dienstag sowieso einen Termin habe. Bis dahin ist aber die Frist schon abgelaufen. Wie soll ich jetzt vorgehen?
Hallo, schnellstens zum Gewerbeaufsichtsamt - mglw. muss der AG selber ein BV aussprechen. Im übrigen muss es nicht vom FA sein Liebe Grüße NB
ALF0709
Diese Informationen könnte dein AG von der KK erhalten haben, die ja den Ausfall komplett bezahlen müssen. Ein Beschäftigungsverbot vom Allgemeinmediziner ist auch schon sehr ungewöhnlich, das stellt üblicherweise immer der Gyn aus. Ehrlich? Für mich klingt das auch so, dass du beim Gyn kein Beschäftigungsverbot erhalten hast und dann halt deinen Hausarzt darum gebeten hast und der das dann ausstellte. Hier hätte außerdem der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen müssen, nicht der Arzt.
Mitglied inaktiv
Klaro darf der AG das bezweifeln, ist sein Recht. Zumal er für das BV zuständig gewesen wäre, nicht der Arzt. Oder seit wann ist ein Mediziner auch Berufs-Experte? Weil, medizinisch liegt ja keine Idikation vor, also hatte der Arzt kein recht dieses BV auszustellen. Im übrigen nicht mal der FA. Wende Dich an das Gewerbeamt, das hättest Du schon machen sollen als der AG kein BV ausgesprochen hat. Die prüfen ob ein Grund dafür vorliegt. Wobei, langes stehen ect spricht eher nicht für BV. Auch Röteln nicht, das gilt nur bei Dauerkontakt mit Kleinkindern, also Erzieherinn. Nicht mal Lehrer bekommen da automatisch ein BV. Dann müsste auch jede Verkäuferin ein BV bekommen, jede Arzthelferin, jede Friseurin, jede Bibliothekarin usw. Sprich, gute 50% - mal grob geschätzt - aller Schwangeren hätten aufgrund dieser Dinge dann ein BV.
Ähnliche Fragen
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen. Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt. Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen