Lissje1980
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich noch bis zu Januar 2019 in Elternzeit und das ist auch bereits das 3. Jahr. Nun hatte ich vor paar Wochen eine Frühgeburt in der 17 SSW aufgrund einer Zervixinsuffizienz und unser Sohn hatte auch kaum eine Chance zum Überleben. Es ist alles plötzlich eingetreten. Hinzu kommt, dass ich noch eine chronische Endometriose habe und die Ärzte uns angeraten haben, mit einer erneuten SS nicht allzu lange zu warten. Man würde dann prophylaktisch einen Muttermundverschluss vornehmen. Ich hatte bereits in meiner 1. SS ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Hausarzt, da ich auch psychische Probleme hatte und auch eine weitere Fehlgeburt hatte. Nun sprachen einige Ärzte davon, dass ich dieses Beschäftigungsverbot dann wieder bekommen würde, andere wiederum nicht. Es ist ja so, dass wenn ich jetzt schwanger werden würde, zumindest ab Januar wieder arbeiten gehen müsste und ich habe ehrlich gesagt auch Angst, dass die gleiche Situation mit einer Frühgeburt dann wieder eintritt. Vor allem kann es auch passieren, dass ich viel liegen muss. Zudem habe ich bereits eine Tochter, was die Situation mit Schonung nicht besser macht. Hat man dann ein Anrecht auf eine Haushaltshilfe, da mein Mann den ganzen Tag arbeiten ist und Großeltern zu weit weg sind? Soll ich mich dann lieber krank schreiben lassen? Meine Tätigkeit ist eine überwiegend sitzende Tätigkeit, für die Gebärmutterentlastung laut der Ärzte nicht optimal. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich bin nicht faul und mir wäre es lieber, ich hätte diese schlimmen Ereignisse nicht gehabt und könnte normal arbeiten gehen etc. Aber ich habe einfach viel zu sehr Angst, dass es wieder passiert. Auch, wenn ich eine sitzende Tätigkeit ausübe, so ist der Job sehr anstregend und auch psychisch sehr belastend. Könnte eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot auch von einem Psychologen ausgestellt werden? Angenommen ich würde im Nov wieder schwanger werden und im August wäre ja dann der Entbindungstermin könnte ich dann vor Mutterschutz noch meinen ganzen Resturlaub von 30 Tagen nehmen und meine Überstunden in Höhe von 70? Danke Ihnen und liebe Grüße Manuela
Hallo, grundsätzlich können Sie aus medizinischen Gründen ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann ich nicht entscheiden, ich bin kein Arzt. Ein Wahlrecht, ob Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung, gibt es nicht. Im Zweifel Krankschreibung. Wenn Sie das Kind nicht mehr betreuen können, steht Ihnen unter Umständen eine Haushaltshilfe zu. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Psychologen können keine BV oder Krankschreibungen ausstellen, das dürfen nur approbierte Ärzte. 2. Den Resturlaub und die Überstunden kann man idR schon vor dem Mutterschutz nehmen. 3. Wenn die ganzen Beschwerden Krankheitswert besitzen, scheidet ein BV aus und eine AU ist angezeigt. Bei Liegen müssen auf jeden Fall eine AU. Eine AU ist immer vorrangig vor einem BV. 4. Für private Belastungen wie z.B. dass man zu Hause Kind und Haushalt zu führen hat, gibt es kein BV. Private Belastungen erfordern private Lösungen und liegen in der eigenen Verantwortung. 5. Ich würde unabhängig von den juristischen Fragen dringend dazu raten, die ganzen gesundheitlichen Probleme - vor der nächsten Schwangerschaft - anzugehen; Endometriose deutet auf entzündliche Prozesse im Körper. Dafür gibt es ganzheitliche Behandlungsansätze, das ist kein unabwendbares Schicksal.
Lissje1980
Liebe Uriah, Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit dem Psychologen stimmt. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Er ist Neurologe und ich bin wegen Angststörung in Behandlung. Die Endometriose lässt sich derzeit nicht weiter behandeln. Sie ist ja eher das Hauptproblem, dass man nicht schwanger werden kann. Das hat ja nun 3x schon funktioniert. Allerdings hatte ich schon 4 umfangreiche Bauchspiegelungen mit Ops und nun sind Verwachsungen im MRT zu sehen. Diese löst man nicht gerne, schon gar nicht bei bestehendem Kinderwunsch. Meine chronischen Schmerzen sind leider in dem Sinn nur mit Schmerzmittel therapierbar. Habe daher auch einen Grad der Behinderung, da die Endo schon tief infiltrierend war / ist. Mit der Haushaltshilfe bin ich noch auf eine Antwort von Frau Bader gespannt. Im Krankenhaus verwiesen sie mich nach einer langen Liegezeit an die Lebenshilfe. Wir haben sonst leider niemanden. Viele Grüße
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