Lila041020
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich befinde mich aktuell in der 6.SSW und in Absprache mit Gynäkologin und direktem Vorgesetzten soll mir nächste Woche von der Betriebsärztin des Hauptarbeitgebers ein individuelles Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit ausgestellt werden. Ich arbeite als Ergotherapeutin hauptberuflich auf einer neurologischen Akutstation. Das bedeutet heben und tragen von mehr als 5kg, hauptsächlich stehend oder in Zwangshaltung. Des Weiteren komme ich dort in Kontakt mit Multiresistenten Keimen sowie Körperausscheidungen. Zudem bin ich chronisch erkrankt und sehr infektanfällig. Ich arbeite 30 Stunden in der Klinik. Ich habe einen Nebenjob, ebenfalls als Ergo. Hier jedoch in einer Praxis wo ich an einem Tag der Woche noch 4 Stunden und an einem 1 Stunde zusätzlich arbeite. Dort besteht die Gefahr der üblichen Kinderkrankheiten und die Tätigkeit findet vor allem sitzend statt. Meine Frage lautet nun: stellt der Betriebsarzt des Hauptarbeitgebers das individuelle Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten aus, gilt dies dann auch für den Nebenjob? Laut meines direkten Vorgesetzten wäre dies der Fall. Ich danke vielmals im Voraus Lisa
Hallo, jeder Ag muss für sich entscheiden. Da aber die Tätigkeit die Selbe ist, kommt es auch darauf an, was die Betriebsärztins chreibt. Sie kann zB Tätigkeiten besonderer Art untersagten - beide AGs können Sie dann umsetzen. Bei einer drohenden Fehlgeburt ist eine Krankschreibung das richtige Mittel - es liegt dann ja nicht mehr an der Tätigkeit, sondern Sie müssen zB viel liegen. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, wenn der Hauptarbeitgeber das BV ausstellt, dann nur für seinen Betrieb. Der kann ja nicht über andere AG verfügen. Zumal der andere AG für seinen Betrieb selbst die Gefahreneinstufung vornehmen muss. Der Haupt-AG kann ja auch gar nicht wissen was genau der andere AG für Möglichkeiten hat, dieses könnte dich ja auch, dem Gesetz entsprechend, umsetzen an einen Arbeitsplatz der dem Mutterschutz entspricht. Auch du kannst nicht wissen ob das möglich ist oder nicht. Den, nur so als Theorie, der im Nebenjob könnte auch hingehen und sagen, er setzt dich dann rein für Büro, Telefon usw. ein. Anders wenn dein Arzt das BV ausspricht für alle Tätigkeiten. das darf der Arzt aber nicht wenn der Arbeitsplatz nicht Mutterschutzgerecht ist. Der Arzt darf es erst, wenn der Arbeitsplatz dem Mutterschutz entspricht, es aber darüber hinaus trotzdem eine Gefährdung für dich gibt welche es dir unmöglich macht genau diese Tätigkeit zu machen. Bespreche dich also mit deinem anderen AG wie der das sieht.
Mitglied inaktiv
Meines Erachtens kommt es auf die Begründung an. Der Betriebsarzt stellt normalerweise keine Beschäftigungsverbote aus, sondern nur betriebsärztliche Gutachten. Der AG kann dann entscheiden (prüfen), ob er einen Ersatzarbeitsplatz ohne Gefährdung für dich hat. Da gibt es doch auch in jeder Klinik Stationsbüros und administrative Aufgaben, z.B. Patientenannahme, Dokumentationen etc. Das muss auch der AG im Nebenjob tun. Für das ärztliche Beschäftigungsverbot ist in erster Linie der *behandelnde* Arzt zuständig, wenn es erforderlich sein sollte, dass eines ausgestellt ist. Und auch da ist die Frage, auf welche Tätigkeiten sich das BV dann bezieht.
Lila041020
Danke schon mal für die Resonanz. Heute gab es leider eine unerfreuliche Entwicklung und die Schwangerschaft wurde wegen Blutungen mit Risiko einer drohenden Fehlgeburt eingestuft. Das hat vermutlich Einfluss auf die Bewertung vom Beschäftigungsverbot. Da das Verbot von der Betriebsärztin für alle Tätigkeiten ausgestellt wird und auch vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden wird, ist es möglich dass dies auch von der AG des Nebenjobs anerkannt werden kann? Mit der dortigen Chefin verbindet mich ein freundschaftliches Verhältnis und sie entscheidet stets pro Mitarbeiter. Mich würde also interessieren, ob ich dann zwei verschiedene Beschäftigungsverbote von demnach auch zwei Ärzten benötige oder ob die Anerkennung des BV vom Haupt AG im Nebenjob möglich ist. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Drohende Fehlgeburt ist keine Indikation für ein BV.... Das ist Arbeitsunfähigkeit und die geht einem BV immer vor. BV setzt nämlich grundsätzlich Arbeitsfähigkeit voraus. Ich wünsche dir alles Gute!
Mitglied inaktiv
Hat die Betriebsärztin dich denn gynäkologisch untersucht? - Wohl eher nicht. Die behandelnde Gynäkologin ist für die Beurteilung zuständig. Zumal diese drohende Fehlgeburt keine Indikation für ein BV bis zur Mutterschutzfrist ist.
Felica
Mit Blutungen und drohender FG ist das BV vom Tisch. Das ist ein Fall für eine Krankschreibung, denn du wirst sicherlich liegen müssen. damit kannst du gar keiner Arbeit mehr nachgehen, was die AU begründet und das BV ausschließt. Noch einmal, nein der Betriebsarzt eines anderen AG hat absolut keine Handhabe über einen fremden AG. Das muss der AG selbst entscheiden. Sollte das BV doch noch mal Thema sein. Dein Frauenarzt kann lediglich ein BV für beide Arbeiten auf einmal ausstellen, setzt aber voraus das du eben arbeitsfähig bist. Was du aktuell nicht bist. Viel Glück, drücke die Daumen das es gut geht. Blutungen müssen ja noch nichts heißen.
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