Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot bei 2 Jobs

Frage: Beschäftigungsverbot bei 2 Jobs

Lila041020

Beitrag melden

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich befinde mich aktuell in der 6.SSW und in Absprache mit Gynäkologin und direktem Vorgesetzten soll mir nächste Woche von der Betriebsärztin des Hauptarbeitgebers ein individuelles Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit ausgestellt werden. Ich arbeite als Ergotherapeutin hauptberuflich auf einer neurologischen Akutstation. Das bedeutet heben und tragen von mehr als 5kg, hauptsächlich stehend oder in Zwangshaltung. Des Weiteren komme ich dort in Kontakt mit Multiresistenten Keimen sowie Körperausscheidungen. Zudem bin ich chronisch erkrankt und sehr infektanfällig. Ich arbeite 30 Stunden in der Klinik. Ich habe einen Nebenjob, ebenfalls als Ergo. Hier jedoch in einer Praxis wo ich an einem Tag der Woche noch 4 Stunden und an einem 1 Stunde zusätzlich arbeite. Dort besteht die Gefahr der üblichen Kinderkrankheiten und die Tätigkeit findet vor allem sitzend statt. Meine Frage lautet nun: stellt der Betriebsarzt des Hauptarbeitgebers das individuelle Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten aus, gilt dies dann auch für den Nebenjob? Laut meines direkten Vorgesetzten wäre dies der Fall. Ich danke vielmals im Voraus Lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, jeder Ag muss für sich entscheiden. Da aber die Tätigkeit die Selbe ist, kommt es auch darauf an, was die Betriebsärztins chreibt. Sie kann zB Tätigkeiten besonderer Art untersagten - beide AGs können Sie dann umsetzen. Bei einer drohenden Fehlgeburt ist eine Krankschreibung das richtige Mittel - es liegt dann ja nicht mehr an der Tätigkeit, sondern Sie müssen zB viel liegen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Nein, wenn der Hauptarbeitgeber das BV ausstellt, dann nur für seinen Betrieb. Der kann ja nicht über andere AG verfügen. Zumal der andere AG für seinen Betrieb selbst die Gefahreneinstufung vornehmen muss. Der Haupt-AG kann ja auch gar nicht wissen was genau der andere AG für Möglichkeiten hat, dieses könnte dich ja auch, dem Gesetz entsprechend, umsetzen an einen Arbeitsplatz der dem Mutterschutz entspricht. Auch du kannst nicht wissen ob das möglich ist oder nicht. Den, nur so als Theorie, der im Nebenjob könnte auch hingehen und sagen, er setzt dich dann rein für Büro, Telefon usw. ein. Anders wenn dein Arzt das BV ausspricht für alle Tätigkeiten. das darf der Arzt aber nicht wenn der Arbeitsplatz nicht Mutterschutzgerecht ist. Der Arzt darf es erst, wenn der Arbeitsplatz dem Mutterschutz entspricht, es aber darüber hinaus trotzdem eine Gefährdung für dich gibt welche es dir unmöglich macht genau diese Tätigkeit zu machen. Bespreche dich also mit deinem anderen AG wie der das sieht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Meines Erachtens kommt es auf die Begründung an. Der Betriebsarzt stellt normalerweise keine Beschäftigungsverbote aus, sondern nur betriebsärztliche Gutachten. Der AG kann dann entscheiden (prüfen), ob er einen Ersatzarbeitsplatz ohne Gefährdung für dich hat. Da gibt es doch auch in jeder Klinik Stationsbüros und administrative Aufgaben, z.B. Patientenannahme, Dokumentationen etc. Das muss auch der AG im Nebenjob tun. Für das ärztliche Beschäftigungsverbot ist in erster Linie der *behandelnde* Arzt zuständig, wenn es erforderlich sein sollte, dass eines ausgestellt ist. Und auch da ist die Frage, auf welche Tätigkeiten sich das BV dann bezieht.


Lila041020

Beitrag melden

Danke schon mal für die Resonanz. Heute gab es leider eine unerfreuliche Entwicklung und die Schwangerschaft wurde wegen Blutungen mit Risiko einer drohenden Fehlgeburt eingestuft. Das hat vermutlich Einfluss auf die Bewertung vom Beschäftigungsverbot. Da das Verbot von der Betriebsärztin für alle Tätigkeiten ausgestellt wird und auch vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden wird, ist es möglich dass dies auch von der AG des Nebenjobs anerkannt werden kann? Mit der dortigen Chefin verbindet mich ein freundschaftliches Verhältnis und sie entscheidet stets pro Mitarbeiter. Mich würde also interessieren, ob ich dann zwei verschiedene Beschäftigungsverbote von demnach auch zwei Ärzten benötige oder ob die Anerkennung des BV vom Haupt AG im Nebenjob möglich ist. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Drohende Fehlgeburt ist keine Indikation für ein BV.... Das ist Arbeitsunfähigkeit und die geht einem BV immer vor. BV setzt nämlich grundsätzlich Arbeitsfähigkeit voraus. Ich wünsche dir alles Gute!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hat die Betriebsärztin dich denn gynäkologisch untersucht? - Wohl eher nicht. Die behandelnde Gynäkologin ist für die Beurteilung zuständig. Zumal diese drohende Fehlgeburt keine Indikation für ein BV bis zur Mutterschutzfrist ist.


Felica

Beitrag melden

Mit Blutungen und drohender FG ist das BV vom Tisch. Das ist ein Fall für eine Krankschreibung, denn du wirst sicherlich liegen müssen. damit kannst du gar keiner Arbeit mehr nachgehen, was die AU begründet und das BV ausschließt. Noch einmal, nein der Betriebsarzt eines anderen AG hat absolut keine Handhabe über einen fremden AG. Das muss der AG selbst entscheiden. Sollte das BV doch noch mal Thema sein. Dein Frauenarzt kann lediglich ein BV für beide Arbeiten auf einmal ausstellen, setzt aber voraus das du eben arbeitsfähig bist. Was du aktuell nicht bist. Viel Glück, drücke die Daumen das es gut geht. Blutungen müssen ja noch nichts heißen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Sehr geehrte Frau Bader,   mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss.  Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...