Mitglied inaktiv
Hallo! Ein während einer Krankschreibung ausgestelltes Beschäftigungsverbot (wegen Streß, Mobbing, phys. Beschwerden (Blutungen zu Beginn der SS, nunmehr Schmerzen beim Sitzen über 8-10 Std. OHNE vorgeschriebenen Ruheraum)) wird vom AG angezweifelt und die Gehaltszahlungen wurden eingestellt. Durch unseren Rechtsanwalt bekam ich einen Auszug eines neuen BAG-Urteils, worin in einem ähnlichen Fall ein während einer AU ausgestelltes Beschäftigungsverbot keinen Entgeltanspruch gem. §11 MuSchG zuläßt. Die Nachweispflicht der Rechtmäßigkeit liegt nun bei mir. Es heißt in div. Schriften, dass einer Schwangeren kein finanzieller Nachteil entstehen darf..doch wer zahlt? In diesem BAG Urteil wird der Klägerin vorgeworfen, die Gründe für die Ausstellung des Beschäftigungsverbot erfunden zu haben, was ich unglaublich finde. Mir geht es schlecht; doch was passiert, wenn ein Gericht ebenfalls bei mir die Rechtmäßigkeit des Beschäftigungsverbot verneint und weder ich noch mein Arzt das Gegenteil beweisen können. Meine Rechtsanwältin spricht in diesem Fall bereits von einer möglichen fristlosen Kündigung. Was passiert in diesem für mich schlimmsten Fall (sorry...aber ich muß auch diesen Fall im Kopf durchdenken)? Der Mutterschutz beginnt Ende Oktober. Entfällt dadurch auch der Arbeitgeberanteil? Oder -falls es bis dahin noch nicht zu einer Entscheidung durch ein Arbeitsgericht gekommen ist- kann sich auch dann der AG weigern, diesen Mutterschaftsgeldanteil zu zahlen? BITTE HELFEN SIE MIR...vielen Dank und liebe Grüße aus Gronau
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