Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot - Abbau von Urlaub und Überstunden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot - Abbau von Urlaub und Überstunden

Schnecke14

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Hallo Frau Bader, ich trage den nachstehenden Sachevrhalt einfach noch mal ins Forum ein, weil mein 1. Eintrag bei Ihnen Fragen aufgeworfen hat. Ich habe ein BV (seit Juli) bis zum ET (Nov.). Mein AG hat mir ein Teil der Überstunden jetzt "gestrichen" mit der Begründung, dass zum 01.10. Überstunden von mehr als 40 Std. verfallen. Ist dies zulässig? Ich hatte wegen dem BV ja keine Möglichkeit den übersteigenden Teil der Std.rechtzeitig abzubauen. Hinweis: Überstunden können beim AG abgebaut, aber nicht ausbezahlt werden. Zum 01.10. eines jeden Jahres verfallen auf Grund einer internen (Betriebs-)Vereinbarung Überstunden von mehr als 40 Std. Beim (Rest-)Urlaub ist ja die Regelung, dass dieser während BV- und EZ-Zeiten erhalten bleibt. Vielen Dank. VG Schnecke14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen durch das BV nicht benachteiligt werden. Deshalb bleiben die Überstunden bestehen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wie ist es denn üblich bei Euch ? Abbummeln, oder ausbezahlen lassen ?


Schnecke14

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Hallo Nimo, Auszahlung der Überstunden geht gar nicht. Nur abbummeln ist möglich. Wegen dem BV habe ich auch noch Resturlaub, der auch zum 30.09.11 verfallen würde. Da ich diesen jedoch nicht nehmen konnte, bleibt er mir erhalten. VG Schnecke14


Mitglied inaktiv

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Wegen den Überstunden weiss ich nicht, bei auszahlen hättest Du sie Dir auszahlen lassen können. Aber abgebummelt hast du sie ja irgendwie auch ( warst ja Zuhause, und ob nun BV oder Überstunden, ist das nicht egal ? ) Aber der Urlaub, den erwirbst Du bis zum Ende des Mutterschutzes sogar weiter !! Nicht nur den Rest von vor dem BV, sondern es bildet sich auch IM BV bis zum Ende des Mutterschutzes neuer Urlaub !


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