Frage: Überstunden Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf die Berechnung des Gehalts im Beschäftigungsverbot. Seit dem 10.05.2016 (28 SSW) bin im ich Beschäftigungsverbot. Mein monatliches Gehalt setzt wie folgt zusammen: Grundgehalt, Gehaltszulage und monatlich ausgezahlte Überstunden (im Durchschnitt ca. 40 Überstunden pro Monat). Laut Mutterschutzgesetz wird das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot gezahlt. Daher meine Frage: fließen die monatlichen Überstunden bei der durchschnittlichen Berechnung mit ein? VG Dana

von dajaö am 10.06.2016, 12:36



Antwort auf: Überstunden Beschäftigungsverbot

Hallo, beim Durchschnitt ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2016



Antwort auf: Überstunden Beschäftigungsverbot

Die Überstundenzahlung fließt mit ein; Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen allerdings Überstunden idR mit Freizeit ausgeglichen werden. Daher stellt sich die Frage, ob es rechtens ist, regelmäßige Überstunden zuzulassen und auch noch auszahlen zu lassen.

Mitglied inaktiv - 10.06.2016, 14:57



Antwort auf: Überstunden Beschäftigungsverbot

Wo genau kann man das nachlesen, dass die Ü-Stunden in den Durchschnitt mit einfließen?

von dajaö am 10.06.2016, 15:32



Antwort auf: Überstunden Beschäftigungsverbot

Wo kann ich nachlesen, dass die Überstundenzahlung mit einfließen?

von dajaö am 10.06.2016, 21:15



Antwort auf: Überstunden Beschäftigungsverbot

§ 11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz MuSchG; Überstunden sind in § 11 nicht eigens erwähnt. Sie waren aber teil des Arbeitsentgelts in den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft, ja? Bei Zweifeln kann man die Aufsichtsbehörde fragen, wie sich das Durchschnittsgehalt in dem Fall berechnet.

Mitglied inaktiv - 10.06.2016, 21:24



Antwort auf: Überstunden Beschäftigungsverbot

Danke. Ja die Überstunden waren regelmäßiger Bestandteil des Arbeitsentgelts. Die Aufsichtsbehörde? Sorry, für meine Unwissenheit - welche Behörde ist damit gemeint?

von dajaö am 10.06.2016, 21:28



Antwort auf: Überstunden Beschäftigungsverbot

Die Überstunden fließen damit sicher in das Gehalt mit ein. Was du dann erhältst, nennt sich Mutterschutzlohn, nicht zu verwechseln mit dem Mutterschutzgeld, das man während der Mutterschutzfrist um die Geburt herum erhält. Es gibt in jedem Bundesland eine eigene Aufsichtsbehörde für Mutterschutz, die heißt, Bezirksregierung, Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html In welchem Bundesland arbeitest du?

Mitglied inaktiv - 11.06.2016, 09:44



Antwort auf: Überstunden Beschäftigungsverbot

In Mecklenburg Vorpommern. Habe mich bereits an das Amt für Arbeitsschutz gewandt; leider bekam ich auch da keine klare Aussage. Die gute Frau meinte, ich soll mich an die Lohnbuchhaltung wenden. Hat mich also leider auch nicht weiter gebracht.

von dajaö am 13.06.2016, 20:38



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