Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich war von Aug. bis Okt. 2020 krank, im Oktober 2020 wurde ich dann ins Beschäftigungsverbot geschickt. Aktuell bin ich noch in Elternzeit. Ab dem 22.2. wollte ich wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Nun habe ich jedoch eine neue Stelle, die ich zum 1.4. antrete. Daher nehme ich vom 22.2. bis 28.3. Resturlaub, dieser wurde mir vom alten AG auch gewährt. Nun verhält es sich so, dass ich vor dem BV 38 Überstunden hatte. 3 Tage a 4 Stunden soll ich noch Ende März 2022 nehmen. Laut meiner Rechnung habe ich somit noch 26 Std., die mir mein AG auszahlen muss. Mein AG sieht dies leider anders... Er meint, in unserer Rahmenbetriebsvereinbarung ist eine Kappung der Überstunden am Jahresende auf 20 festgelegt. Somit wurden mir zum Jahreswechsel 20/21 18 Überstunden gestrichen. 12 muss ich nun Ende März nehmen, bleiben nur noch 8 zum auszahlen. Ich sehe das jedoch anders, RBV Hin oder Her... Ich hatte doch durch das krank und das BV überhaupt keine Möglichkeit meine ÜS abzubauen, da kann er der Chef mir die doch nicht einfach kappen... Vielleicht können Sie ja weiterhelfen? Unseren Betriebsrat erreiche ich leider derzeit nicht. Liebe Grüße, Steffi

von Deschie88 am 11.02.2022, 13:49



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Hallo, entscheidend ist doch, von wann die Überstunden waren. Wenn sie schon älter waren und hätten genommen werden können/ sollen, denke ich, sie sind verfallen. Wenn sie aber neu waren und es Ihnen tatsächöich nicht möglcih war, sie zu nehmen, sehe ich es anders. Ein Urteil dazu habe ich aber nicht gefunden, das ist meine Einschätzung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2022



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Du hast monatelang bei voller Bezahlung nicht gearbeitet und machst jetzt rum wegen 26 Stunden?

von Tigerblume am 11.02.2022, 14:29



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Dachte ich auch gerade. Etwas frech finde ich.

von mellomania am 11.02.2022, 15:14



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ja, superdreist, seine Ansprüche geltend zu machen. Unfassbar, da will jemand doch einem offensichtlich grösseren AG nichts schenken. Wirklich frech. Sie war auch nicht zu Hause, weil sie zu faul zum Arbeiten war, sie hatte ein Beschäftigungsverbot vermutlich von eben jenem Arbeitgeber. Und zuvor die Überstunden um die es geht, erarbeitet. Sie möchte also wissen, ob es Geld gibt für von ihr geleistete Arbeit. An die AP: Es kommt tatsächlich auf die Rahmenbetriebsvereinbarung an. Was steht da genau drin? Steht etwas zu Elternzeit echt. drin? Was ist an sich zu Überstunden und deren Abgeltung geregelt?

von Berlin! am 11.02.2022, 15:24



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Äh ja. Man kann sowas auch vorher klären oder? Man weiß doch wenn man ins bv geht wieviele Stunden man hat und lässt die dich dann schlauerweise vorher auszahlen??? Etwas dumm zu warten, ne? Man weiß vorher was wann wie gekappt wird. Aber ja, danach Wind machen und sich mit dem AG anlegen fördert das Arbeitsklima ungemein. Seltsam, wenn das entgegenkommen dann etwas mau ausfällt, sollte man mal frei brauchen. Mist aber auch.

von mellomania am 11.02.2022, 15:30



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Es ist dir vielleicht nicht aufgefallen, weil Du mal wieder damit beschäftigt bist, eine AP hier wegen unmoralischem Verhalten gegenüber einem Arbeitgeber fertig zu machen: Sie hat eine Frage gestellt und nicht um Deine moralische Einschätzung gebeten. Das Du von der Materie an sich keine Ahnung hast, hast Du mehr als einmal gezeigt, eben wieder. Und egal, um welchen SV es geht: der Hinweis, das man sich hätte klüger verhalten können ist so hilfreich wie ein Kühlschrank am Nordpol.

von Berlin! am 11.02.2022, 16:34



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Danach müssen Überstunden und Urlaub abgegolten werden, sprich: ausgezahlt werden. Es kommt in Deinem Fall darauf an, was nun die RBV sagt.

von Berlin! am 11.02.2022, 16:39



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Ein Arbeitsverhältnis ist immer ein Geben und ein Nehmen. Ich weiß vorher was gekappt wird. Warum fragt man nicht vorher nach??? Jetzt istces rennerei, eventuell Ärger etc. Solange du alles bestens weißt, is doch klasse!

von mellomania am 11.02.2022, 16:42



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Mellomania, Deine Einstellung ist echt der Wahnsinn. Was du manchmal für Sprüche und Meinungen raushaust.... Du verzichtet wahrscheinlich auf deinen Lohn und arbeitest ehrenamtlich aus Spaß an der Freud... Geld spielt bei dir keine Rolle. Arbeiten ist ein Geben und Nehmen, schreibst du. Klar, man gibt seine Arbeitszeit und nimmt als Gegenwert den Lohn vom Arbeitgeber. Und wenn der Arbeitgeber Überstunden verlangt, dann arbeitet man, bekommt aber nichts dafür... Oder wie ist das bei dir? Jetzt ist doch der Arbeitgeber am Zug. Luvi

von luvi am 11.02.2022, 17:49



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Hallo, danke für die beiden konstruktiven Antworter. In der RBV steht dazu nur, dass zum Jahreswechsel gekappt wird. Nicht mehr und nicht weniger. Sonderfälle sind darin nicht bedacht.

von Deschie88 am 11.02.2022, 17:59



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Sicher nicht luvi. Aber man sollte solche Dinge vorher!! Klären. Wenn gekappt wird wird gekappt. Warum wartet man bis es zu spät Ist? Warum setzt man sich net vorher hin mit dem AG und bespricht das? Lässt es auszahlen? Man möchte vom AG vielleicht später mal was. Sich dann wegen sowas einen Namen machen ist halt völlig unklug. Sie hatte genug Zeit das zu klären vorher.

von mellomania am 11.02.2022, 18:14



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Okay, ich müsste den RBV lesen. Aber ich mache mal ein wenig free Jura: Der RBV geht ja von aktiven Arbeitsverhältnissen aus, Sind Sondertatbestände wie Elternzeit etc. nicht erwähnt, dann gilt er dafür auch nicht. Ergo gilt das Gesetz, ergo hast Du Anspruch auf die volle Überstundenzahl. Weiteres Argument für diese Variante: durch die Schwangerschaft darf Dir kein Nachteil entstehen. Also: Du hast weiter den vollen Anspruch, Dein Chef hat Unrecht

von Berlin! am 11.02.2022, 19:33



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Wenn Du es nicht weisst, dann sei doch wenigstens still. Du schreibst schon wieder falsch.Und verteidigst dann den Unsinn mit einer Vehemenz....sagenhaft. Du leidest eindeutig am Danning Kruger Effekt

von Berlin! am 11.02.2022, 19:36



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Sorry, ich finde es auch übertrieben, dass man wegen 26 Std (nachdem man seit August 2020 eine Stelle bekleidet, aber keinerlei Arbeitsleistung erbracht hat) so einen Aufstand startet. Da die Auszahlung von Überstunden für den AG viel Aufwand ist und nach Steuern beim AN kaum etwas übrig bleibt, geht es hier doch wohl eher ums Prinzip und ums Rechthaben. Für solche Luxusprobleme nimmt man sich dann halt einen Anwalt und belästigt nicht noch eine Online-Pro Bono-Beratung, die vermutlich mal für Härtefälle gedacht war.

von Cpt_Elli am 12.02.2022, 12:31



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

So einen Aufstand hatten wir in der Firma auch. War aber als die ganzen plus Stunden eingesetzt werden mussten damit Kurzarbeit vermieden werden kann. Jetzt ist es ja anders geregelt, aber zu Beginn der pandamie war es halt so.

Mitglied inaktiv - 12.02.2022, 13:12



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die kappung ist doch VORHER bekannt. bei bekanntgabe des bv muss man doch wissen, dass man ab jetzt KEINE Stunden mehr abbauen kann. und dann wartet man, bis es rum is und rennt zum AG und macht stunk? warum klärt man das nicht SOFORT BEI BEKANNTGABE des BV ? dann hätte der AG die Stunden ausgezahlt auf Wunsch, geht bei überstunden nämlich, im gegensatz zu urlaub, und man bräuchte gar keinen aufstand machen. aber jeder so wie er mag. und wenn sie die kappung jetzt nicht betrifft, hat sie einen vorteil gegenüber den andren mitarbeitern :-) wie gesagt, wer recht hat, sehen wir wenn frau bader antwortet, dazu äußere ich micht nicht und tat es auch nicht bisher, auch wenn madame berlin das ander sieht, das moralische aber, das hängt. :-)

von mellomania am 12.02.2022, 13:54



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Wer sagt, dass ich stunk mache? Ich habe höflich um Rat gebeten. Da ich erst krank lange krank war und dann ins BV kam, war der ÜS-Abbau nicht möglich. Mit dem AG war vereinbart, dass ich die Stunden nach der Elternzeit noch nehmen darf. Bestätigung habe ich schriftlich. Ein AG-Wechsel war ursprünglich nicht geplant. Ich habe hier einfach nur höflich um Rat gebeten. Mir fällt hier zu euren Worten (@ mello..) nichts mehr ein. Warum seid ihr gleich so aggressiv? Ist euch die Pandemie zu Kopf gestiegen? Ich habe mit meinem alten AG ein sehr gutes Verhältnis, daher werde ich es vermutlich auf sich beruhen lassen. Ich habe nie gesagt/geschrieben, dass zum Anwalt gehe, stunk mache o. Ä. Ich wollte einfach nur mal wissen, wie die Rechtslage ist. Allerdings freue ich mich sehr für eure Arbeitgeber. Offensichtlich würdet ihr eurem AG bei geringem Elterngeld, aktuellen Preissteigerungen und 2 Kindern ohne Weiteres viele Hundert € schenken.

von Deschie88 am 12.02.2022, 19:39



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Nimm es mellomania nicht zu übel. Sie weiss es halt einfach nicht besser und verbreitet anhaltend Falschinfos, glaubt aber, dass sie es besser weiss, als Richter*innen und Anwalt*innen zusammen. Und sie findet, jede Schwangere soll sich gefällst zusammenreissen, ein BV sollte es nicht geben. Ich bleibe nach den jetzigen Angaben dabei: Du kannst die Überstunden jetzt noch ausgezahlt bekommen bzw, hast einen Anspruch darauf, siehe mein Beitrag von oben. Erst recht, wenn Dir Dein Chef das sogar zugesagt hatte!

von Berlin! am 12.02.2022, 20:31



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Lass es einfach berlin. Danke.

von mellomania am 12.02.2022, 20:36



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Ich unterschreibe bei Berlin.

von Feuerschweifin am 12.02.2022, 21:56



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Was lassen? Dich Dummfug erzählen lassen? Sicher nicht. Du gibst derart falsche Ratschläge....es ist gruselig. Wenn da mal jemand drauf hört, nicht auszudenken......

von Berlin! am 13.02.2022, 13:27



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Typisch Mello, als ob man gegen eine noch nicht eingetroffene Kappung zum 31.12. bereits vorher vorgehen könnte. Was will man da im Vorfeld klären? Nunja. RBV hin oder her, die Unmöglichkeit des Abbummelns liegt vor. Darf meiner Meinung nach nicht gekürzt werden.

von HeyDu! am 13.02.2022, 17:54



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Wenn man weiß dass gekappt wird kann man sich die 26h gleich auszahlen lassen. Oder halt 6, was mir aber zu unsicher wäre. Nicht dass die 20 dann verfallen. Das meinte ich mur vorher klären. Urlaub ist im Gesetz klar geregelt, Überstunden nicht.

von mellomania am 13.02.2022, 20:37



Antwort auf: Kappung von Überstunden in Beschäftigungsverbot

Sie HAT mir Ihrem AG gesprochen und der hat ihr SCHRIFTLICH zugesagt, dass nicht gekappt wird. Und selbst wenn sie das nicht getan hätte, dann wäre es eben so und ändert NICHTS am Ergebnis. Was ist da denn nicht zu verstehen? Ausser natürlich, dass Du mal wieder völlig daneben liegst und das Gesetz auch nicht kennst. Und lieber weiter auf Mist beharrst. Wenn man keine Ahnung halt, einfach mal still sein.

von Berlin! am 14.02.2022, 00:34



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