Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin im Beschäftigungsverbot seid ich meine Chef über Schwangerschaft informiert habe. Kriege ich den Grundlohn, aber dazwischen wenn die Firma Lust hat tut mir von meinem Überstunden auch dazu auszahlen.Dürfen sie meine Zeitkonto ganz leer machen ohne meine Bestimmung? FG.
von
Agota-Noemi
am 13.10.2022, 00:07
Antwort auf:
Überstunden Abbau im Beschäftigungsverbot
Hallo,
das hängt davon ab, was dazu im Vertrag vereinbart ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.10.2022
Antwort auf:
Überstunden Abbau im Beschäftigungsverbot
Ich würde sagen nein.
Überstunden müssen eigentlich in Freizeit abgegolten werden und erst ausbezahlt (ähnlich wie Urlaub), wenn es gar nicht anders geht wie zB bei Kündigung.
von
cube
am 13.10.2022, 08:25
Antwort auf:
Überstunden Abbau im Beschäftigungsverbot
Nein, im Beschäftigungsverbot wird alles so gehandhabt wie bei Anwesenheit. Also dürfen auch deine Überstunden nicht gestrichen werden.
von
Pamo
am 13.10.2022, 09:33