Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigung Teenager

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigung Teenager

jun_2000

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Guten Tag Frau Bader, ich hoffe das ich mit meiner Frage hier noch richtig bin und diese im RUB noch gestellt werden darf. Aus folgendem werde ich nicht so richtig schlau, mein Kind, 15 Jahre alt, Klasse 10 möchte sich gerne etwas dazu verdienen. In welchem Umfang ist das wie möglich und was müssen wir hier beachten und wie sieht das auf/ mit der Steuerkarte aus? Wieviel Std. darf diese Beschäftigung in der Woche betragen? Wo müsste ich dieses Einkommen überall angeben ? Nach den Sommerferien wird sie in die 11te Klasse wechseln um das Abitur zu machen. Dann wird sie 16 Jahre alt. In welchem Umfang kann sie dann ggf. einer Beschäftigung nachgehen? Mir wurde gesagt ich müsste das mit dem Jugendamt, mit dem wir 15 Jahre nichts zu tun hatten, abklären ob sie das darf?!?? Ist das korrekt ? Danke vorab, Viele Grüße June


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das regelt das JArbSchG. Danach ist sie mit 15 Jugendliche ( § 2) und darf bis zu 8 Std tgl/ 40 Std wöchtl arbeiten (§ 8). Das JA muss nicht gefragt werden. Praktisch kann ich aber sagen, dass zumindest bei uns hier Minderjährige nirgends genommen werden. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Ich habe mal für Dich gegoogelt: https://www.jobmensa.de/ratgeber/schule/job-finanzen/regeln-schuelerarbeit


Pamo

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Wer genau behauptet, dass das Jugendamt zuständig ist?


Sternenschnuppe

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Jugendamt? Wer sagt denn sowas? Meiner zupft Unkraut und ist angemeldet bei der Minijobzentrale. Da hat es extra irgendwas für Schülerjobs.


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