Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ist der Kindergartenbeitrag im Kindsunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt oder handlet es sich hier umzusätzliche Kosten, an denen sich der getrennt lebende partner anteilig beiteiligen muss. Wir leben getrennt, ich bin voll berufstätig und aher auf die Ganztagsbetreuung angewiesen. Würde sich die Situataion ändern, wenn der getrennt lebende Partner arbeitslos ist und theoretisch die Möglichkeite zur Betreeung des Kindes hätte. Unbenommen des Betreuungsaspektes hat das Kind doch Anspruch, in den Kindergarten zu gehen bzw. es ist für seine Entwicklung. Vielen Dank im Voraus, Karin
Hallo, KiGa ist mit dabei. Ob der andere Partner das Kind nimmt, entscheiden die Eltern oder im Zweifel das Gericht Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich muss zugeben, dass mir die Antwort nicht ganz klar ist. Verstehe ich richtig, dass der KigaBeitrag aus dem Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle bestritten werden muss? Mit freundlichem Gruß Karin
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