melaniew.1986
Hallo Frau Bauer, Habe ihnen schon mal geschrieben bzgl. Der Weiterzahlung im Minijob. Nun stellt sich mir noch eine Frage... habe am 03.06.16 meinen Arbeitsvertrag auf 450euro unterschrieben... Am 14.6.16 hat der FA die SS festgestellt... Am 28.06. Habe ich ein individuelles BV bekommen. Habe in diesem Monat 240€ verdient weil ich noch krank geschrieben war. Wie berechnet sich die Weiterzahlung die mir weiterhin zusteht?
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot verdienen würden in voller Höhe. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
??? Wie Du hast weniger verdient weil Du krank geschrieben warst? Habe ich das so richtig verstanden? Das darf so nicht sein. Wenn an einem regulären Arbeitstag Du krank bist, dann muss der AG dir für den tag den Lohn trotzdem zahlen. Dir darf durch eine Krankschreibung kein Nachteil entstehen - unabhängig von der Schwangerschaft. Was steht den als Gehalt/Bezahlung genau im Vertrag? Sind feste Arbeitstage und -zeiten abgemacht? In einen BV musst Du das bekommen was Du auch ohne diesem bekommen würdest, also das was im Vertrag festgehalten wurde. Wenn da steht, xy zahlt Dir jeden Monat 450 €, dann musst dir das auch gezahlt werden wenn Du ein BV bekommst. Oder eben wenn Du zB Krankgeschrieben bist, Urlaub hast oder sonstwie. Schwierig wird es wenn keine festen Zeiten oder Arbeitstage abgemacht sind.
melaniew.1986
Nein dadurch, daß ich den Arbeitsvertrag erst am 02.06.16 unterschrieben habe... habe ich ja noch keine 4 Wochen gearbeitet und habe deshalb nichts in der Krankheit bekommen!!! Ja in meinem Arbeitsvertrag steht 45h Stundenlohn 10Euro mehr aber nicht... Aber wird wohl reichen dass es so festgelegt ist oder was meinst du?
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