Gret
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben die Partnerschaftsmonate beim EG Plus in Anspruch genommen. Mein Mann reduzierte auf 30 h / Woche und ich auf 25 h/Woche. Nun ist es so, dass die 30 h/Woche einmalig wg. einer notwendigen Vollzeitschulung bei ihm überschritten und meine 25 h wg. entsprechender Kinderbetreuung unterschritten wurden. Wenn ich es richtig gelesen habe, ist dies einmalig nicht schlimm, da ein monatlicher Durchschnitt berechnet wird. Dieser würde dann passen, da die Zeiten ausgeglichen wurden. Oder müssen wir mit einer Rückzahlung des Elterngeldes rechnen? Viele Grüße Gret
Hallo, Sie meinen wahrscheinlich die Bonusmonate. Es muss im Monatsdurchschnitt passen. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn dein Mann einmalig über 30h lag und in den anderen Wochen des Lebensmonats genau bei 30h. dann liegt er auch im Schnitt drüber. Gleiches bei dir. Wenn du einmalig unter 25h warst und in den anderen Wochen des Lebensmonats genau bei 25h, dann liegst du auch im Schnitt darunter. Ihr müsst quasi das "Zuviel" oder das "Zuwenig" in den anderen Wochen des selben (!) Lebensmonats ausgleichen. Habt ihr das nicht geschafft, müsst ihr alle vier Partnerschaftsbonusmonate zurückzahlen.
Gret
Danke für die schnelle Antwort. Die Zeiten haben wir nachgearbeitet bzw. abgeglitten. Im Monatsdurchschnitt sind wir beide zw. 25-30. Dann sollte es ja passen.
Dojii
Ja, dann sollte es passen. Achtet aber darauf, dass der Durchschnitt immer im Lebensmonat berechnet wird, nicht im Kalendermonat.
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